| Cornelia Dölger |
| 03.03.2026 12:16 Uhr |
Auch die Bundesärztekammer (BÄK) übt Kritik. Zwar befürworte man »grundsätzlich die Intention des Regierungsentwurfs, Apotheken als tragende Säule in der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu stärken«, heißt es. Aber mit dem ApoVWG seien Regelungen für Apotheken vorgesehen, für die es zwingend eine ärztliche Qualifikation brauche. Schon rechtlich seien sie nicht tragfähig, verursachten zudem weitere Kosten im Gesundheitswesen, ohne dass die Versorgung verbessert werde. Zudem seien Doppelstrukturen und weitere »Abstimmungsschleifen« die Folge.
Die Ärzte sehen durch die Neuregelungen die Patientenversorgung gefährdet. Im Blick hat die BÄK vor allem den Plan, dass Apotheken Rx-Arzneimittel in bestimmten Fällen auch ohne vorliegendes Rezept abgeben sollen. Auch bei vermeintlich unkomplizierten Erkrankungen seien ärztliche Kernkompetenzen unabdingbar. Dass bestimmte Arzneimittel davon ausgeschlossen sein sollen, sei zu begrüßen, ändere aber nichts an der Problematik.
Zweifel hat die BÄK auch daran, dass mit dem ApoVWG Apotheken gestärkt werden. So zeigten Umfragen, dass ein Großteil der Apotheken keine originär ärztlichen Aufgaben übernehmen wolle.