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Vertreterversammlung

KBV sieht Arzt-Apotheker-Verhältnis verletzt

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) reagiert verärgert auf die Ausweitung der Apotheken-Impfungen. Doch statt den Bundestagsbeschluss zur Verstetigung der Grippe-Impfungen in Apotheken zu kritisieren, nehmen die Ärzte die ABDA ins Visier. Im Gegenzug verlangen die Mediziner nun das Dispensierrecht.
Benjamin Rohrer
23.05.2022  16:30 Uhr

Erst am vergangenen Freitag hat der Bundestag beschlossen, dass Grippeschutzimpfungen in Apotheken künftig zur Regelversorgung gehören sollen. Nur wenige Tage später hat sich am heutigen Montag die KBV zu Wort gemeldet und kritisiert die Ausweitung der Apotheken-Impfungen mit deutlichen Worten. Auf der heutigen Vertreterversammlung der KBV, bei der Vertreterinnen und Vertreter aller KVen zusammenkommen, attackierte Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, aber nicht den Bundestagsbeschluss, sondern vielmehr das Verhalten der ABDA.

»Die ABDA behauptet immer wieder, dies wäre der Schlüssel, um die Impfquoten in Deutschland – insbesondere bei der Grippeschutzimpfung – deutlich zu steigern. Aber haben die Menschen wirklich darauf gewartet?«, so der KBV-Vize. Die Zahlen aus den Modellvorhaben zu Apotheken-Impfungen ließen arge Zweifel an der Euphorie aufkommen: »In Nordrhein haben sich in den beiden zurückliegenden Jahren dem Vernehmen nach gerade einmal 1.800 Menschen in Apotheken gegen Influenza impfen lassen.« Unerwähnt ließ Hofmeister allerdings, dass die Landesapothekerverbände in den Regionen mit Modellvorhaben ihre Verträge nur mit einigen wenigen Krankenkassen vereinbarten. Der berechtigte Personenkreis war während der Modellvorhaben ohnehin sehr eingeschränkt.

Hofmeister: Impfung ist kein Freibier!

Auch das Argument der ABDA, dass man mit Apotheken-Impfungen ein niedrigschwelligeres Angebot zu Grippeschutzimpfungen schaffe, will die KBV nicht gelten lassen. Hofmeister dazu: »Zur Erinnerung: Die Ständige Impfkommission gibt eine klare Empfehlung, wer eine Influenza-Impfung erhalten sollte«, sagte Hofmeister. Dies seien in erster Linie Personen ab 60 Jahren, Schwangere und Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens. »Ich würde mal davon ausgehen, dass gerade diese Menschen ohnehin in ärztlicher Behandlung sind. Gerade für die zuletzt Genannten bedarf es einer Indikationsstellung durch einen Arzt. Eine Impfung ist kein Freibier!«

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