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Anhörung 

Kassen gegen Engpass-Zuschuss für Apotheken

Bei der Anhörung zum sogenannten Lieferengpass-Gesetz am gestrigen Dienstag haben Hersteller, Kassen und Apotheker Änderungen am Gesetzentwurf gefordert. Die Kassen wehren sich gegen die vereinfachten Austauschregeln in Apotheken sowie den damit verbundenen Ausschluss von Beanstandungen und Retaxationen. Ein Teil der Kassenverbände spricht sich zudem gegen die Einführung einer Engpass-Vergütung für Apotheken aus.
Anne Orth
01.03.2023  16:35 Uhr

Am 14. Februar hat das Bundesgesundheitsministerium einen ersten Entwurf für ein »Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln« (ALBVVG) vorgelegt. Die PZ berichtete mehrfach darüber. Der Entwurf sieht unter anderem neue Bevorratungspflichten für Generika-Hersteller, Festbetragssenkungen sowie Änderungen bei Rabattverträgen für Antibiotika und Onkologika vor. Apotheken sollen zudem künftig nur noch Rabattarzneimittel austauschen dürfen, die auf einer Lieferengpass-Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stehen. Für ihr Lieferengpass-Management sollen Apothekenteams eine Pauschale von 50 Cent erhalten.

Nach der Vorstellung des Gesetzentwurfs hagelte es Kritik von allen Seiten. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening beklagte mangelnde Wertschätzung für die Leistung der Apothekenteams. Auch die Hersteller kritisierten den Gesetzentwurf als unzureichend.

Sozialverband VdK will Austausch von BfArM-Liste entkoppeln

Am gestrigen Dienstag nutzten Verbände im Gesundheitswesen in einer Anhörung die Möglichkeit, zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Der Sozialverband VdK setzte sich in seiner Stellungnahme dafür ein, die erweiterten Austauschregeln für Apotheken bei Lieferengpässen von der geplanten Lieferengpass-Liste des BfArM zu entkoppeln. Ansonsten könne es bei kurzfristig auftretenden Engpässen, die noch nicht erfasst seien, zu Problemen bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Medikamenten kommen. Die ABDA forderte flexiblere Abgaberegeln für Rabattarzneimittel, einen besseren Schutz vor Retaxationen und einen Engpass-Zuschlag für Apotheken in Höhe von 21 Euro.

Auf Unterstützung der Kassen kann die Apothekerschaft hierbei nicht hoffen. Ganz im Gegenteil. Denn den Kassen sind sowohl die erleichterten Austauschmöglichkeiten von Arzneimitteln in Apotheken als auch der damit verbundene Ausschluss von Retaxationen ein Dorn im Auge. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband), der AOK-Bundesverband sowie der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK-Dachverband) wollen zudem die im Gesetzentwurf vorgesehene Engpass-Pauschale für Apotheken kippen.

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