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Anhörung 

Kassen gegen Engpass-Zuschuss für Apotheken

Bei der Anhörung zum sogenannten Lieferengpass-Gesetz am gestrigen Dienstag haben Hersteller, Kassen und Apotheker Änderungen am Gesetzentwurf gefordert. Die Kassen wehren sich gegen die vereinfachten Austauschregeln in Apotheken sowie den damit verbundenen Ausschluss von Beanstandungen und Retaxationen. Ein Teil der Kassenverbände spricht sich zudem gegen die Einführung einer Engpass-Vergütung für Apotheken aus.
Anne Orth
01.03.2023  16:35 Uhr

Sinkende Bereitschaft zu Rabattverträgen befürchtet

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) will die Engpass-Pauschale für Apotheken nicht pauschal streichen, aber die Voraussetzungen für die Berechnung beschränken. Der Verband fordert, die im Gesetzentwurf geplante Regelung zu kippen, wonach in Fällen, in denen Apotheken nicht verfügbare und in der BfArM-Liste aufgeführte Rabattarzneimittel austauschen, keine Beanstandung und Retaxation stattfinden sollen.

Der vdek ist auch gegen die Formulierung im Gesetzentwurf, wonach Apotheken bei Arzneimitteln, die in der Apotheke vorrätig sind und die auf der Liste des BfArM aufgeführt sind, das verordnete Arzneimittel gegen ein in der Apotheke vorrätiges wirkstoffgleiches Arzneimittel austauschen können. Dass für die Vergütung der Apotheken für das Management der Lieferengpässe das Kriterium »des Vorrätigseins« in der Apotheke ausschlaggebend sein solle, ist aus Sicht des Verbandes nicht nachvollziehbar. »Für ein solches Kriterium fehlt jegliche Überprüfbarkeit und es setzt Fehlanreize für die Apotheke, ein möglichst kleines Warenlager zu haben, um davon zu profitieren«, heißt es in der Stellungnahme. Langfristig wirke sich diese Regelung negativ auf Rabattverträge aus, da durch die eingeschränkte Substitutionsverpflichtung der Apotheke der Anreiz für pharmazeutische Unternehmen sinke, Rabattverträge zu schließen. Der vdek schlägt vor, als Kriterium eine bestehende Lieferunfähigkeit beim Großhandel zu verwenden.

Kassen wollen höhere Anreize für Hersteller an Pflichten koppeln

Der Ersatzkassenverband fordert außerdem, die höheren finanziellen Anreize für Arzneimittelhersteller durch die Lockerungen bei Fest- und Rabattverträgen mit konkreten Verpflichtungen zu verknüpfen. So sollten die Hersteller beispielsweise zu verbindlichen Liefermengen verpflichtet werden, auf die sich die Krankenkassen und ihre Versicherten verlassen könnten, so der vdek.

Auch die Techniker Krankenkasse (TK) hält es für problematisch, »dass die Politik vor allem mit pauschalen Preiserhöhungen die Liefersicherheit von Arzneimitteln erhöhen will«, kritisierte der TK-Vorstandsvorsitzende Jens Baas in einer Mitteilung. »Vielmehr müssen höhere Preise an klare Maßnahmen seitens der Hersteller geknüpft sein, die die Liefersicherheit von Medikamenten auch tatsächlich erhöhen, indem sie robustere und diversifizierte Lieferketten aufstellen«, forderte Baas.

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