Kabinett gibt grünes Licht für Meldungen an den Fiskus |
Damit nur Tests abgerechnet werden, die auch tatsächlich zum Einsatz gekommen sind, soll in Zukunft der Fiskus mehr Kontrollmöglichkeiten bekommen. / Foto: Imago Images/Bihlmayerfotografie
Schnelltests auf das Coronavirus haben den Bürgern zuletzt wieder mehr Freiheiten verschafft. Zwei Mal pro Woche hat jeder Anspruch auf einen Test, die Kosten übernimmt der Bund. Deutschlandweit gibt es ein weitgehend flächendeckendes Netz an Teststellen, rund ein Viertel davon sind Apotheken.
Pro Test bekommen die Anbieter inzwischen 8 Euro Honorar plus 3,50 Euro für die Materialkosten. Im Frühsommer hatten Betrugsfälle für Aufsehen gesorgt. Demnach sollen Teststellen deutlich mehr Tests abgerechnet haben als tatsächlich durchgeführt worden waren. Als Konsequenz hatte die Bundesregierung die Anforderungen an die Anbieter deutlich verschärft. Abgerechnet wird grundsätzlich über die Kassenärzten Vereinigungen (KVen). Die können die Rechnungen inzwischen strenger kontrollieren und sich dafür auch die Hilfe eines Wirtschaftsprüfers holen.
Nun soll auch der Fiskus mehr Möglichkeiten bekommen, Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung der Tests aufzudecken. Am heutigen Mittwoch gab das Bundeskabinett sein Okay für eine Änderung der sogenannten Mitteilungsverordnung. Demnach müssen die KVen die Zahlungen an die Teststellen künftig an die Finanzbehörden melden – und zwar rückwirkend ab dem 1. Januar dieses Jahres. »Dies erlaubt den Finanzbehörden, die seitens der Betreiber erklärten Einnahmen mit den nun zu meldenden Einnahmen abzugleichen«, sagte Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag. Zwar erfüllten die meisten Teststellen ihre Aufgaben ordnungsgemäß, es gebe jedoch auch Betrüger. »Vermeintlich durchgeführte Tests wurden schlicht erfunden. Da ist es naheliegend, dass solche Anbieter auch falsche Angaben in ihren Steuererklärungen machen.«
Der Bund trägt die Kosten für die Bürgertests seit dem 8. März allein. Daher sei die Änderung der Meldepflichten »auch im Eigeninteresse des Bundesfinanzministeriums« überfällig, so Tillmann. In Kraft treten kann die geänderte Verordnung allerdings erst, wenn auch der Bundesrat zugestimmt hat. Der wird am 17. September das nächste Mal zusammenkommen.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.