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Patientendaten-Schutzgesetz

Kabinett beschließt Vorgaben für E-Rezept und Co.

Der Regierungsentwurf für das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) steht. Heute hat das Kabinett dem Entwurf zugestimmt. Demnach soll das E-Rezept ab 1. Januar 2022 bundesweit verpflichtend sein. Beim Makelverbot für solche Rezepte wurde nachgebessert.
Ev Tebroke
01.04.2020  13:46 Uhr
Vergütung für Unterstützung bei Nutzung der EPA

Vergütung für Unterstützung bei Nutzung der EPA

Neben der Übertragung des E-Rezepts regelt das Gesetz auch die Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA). Ab 1. Januar 2021 müssen alle Kassen ihren Versicherten eine solche Akte zur Verfügung stellen. Auf Verlangen der Versicherten haben Apotheker bei der Abgabe eines Arzneimittels die Versicherten bei der Verarbeitung arzneimittelbezogener Daten in der elektronischen Patientenakte zu unterstützen, heißt es im Kabinettsentwurf. Aufgaben in diesem Zusammenhang können demnach auch vom pharmazeutischen Personal der Apotheke übernommen werden. Grundsätzlich sollen Apotheker eine Vergütung erhalten, wenn sie Patienten bei der Nutzung und Befüllung der EPA unterstützen.

Die Nutzung der EPA ist für den Versicherten freiwillig. Er soll von Anfang an entscheiden können, ob, und wenn ja welche Daten gespeichert werden dürfen, wer auf was für welchen Zeitraum zugreifen darf und ob Daten wieder gelöscht werden. In der ersten Ausbaustufe, also ab dem 1. Januar 2021, bestehen laut BMG vorübergehend noch gewisse Einschränkungen und es sollen diesbezüglich besondere Aufklärungs- und Informationspflichten gelten. Ab 2022 soll ein spezielles Zugriffskonzept dem Patienten die absolute Steuerung der Datenmanagements gewährleisten.

Die EPA fungiert laut BMG als »Kernelement« der digitalen medizinischen Anwendungen in der Telematik-Infrastruktur (TI). Die Nutzung soll schrittweise in mehreren Stufen ausgebaut werden. Zunächst sollen Befunde, Arztberichte und Röntgenbilder dort hinterlegt werden können, ab 2022 dann auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnbonusheft.

Außerdem sollen künftig auch Facharztüberweisungen digital erfolgen. Die Selbstverwaltung wird mit dem Gesetz verpflichtet, entsprechende erforderlichen Regelungen zu treffen.

Nun muss sich der Bundestag mit dem Regierungsentwurf befassen. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats. Es soll umgehend einen Tag nach Verkündung in Kraft treten.

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