Jede zweite überprüfte Abrechnung falsch |
PZ |
dpa |
02.05.2019 16:22 Uhr |
Der GKV sieht die fehlende Rechnungsgüte der Krankenhäuser als Ursache für fehlerhafte Abrechnungen der Kliniken und fordert Maßnahmen. / Foto: Adobe Stock/ jenshagen -
Bei der letzten Erhebung für das Jahr 2012 waren es laut Zeitung 1,7 Milliarden Euro gewesen. Aus Perspektive der Versicherten handelt es sich dabei um Beitragsgelder, die ohne eine Prüfung an anderer Stelle gefehlt hätten, verdeutlicht der Verband die Bedeutung des Schadens für die Solidargemeinschaft.
Der Vize-Vorstandschef des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, forderte das Erstellen einer Art schwarzen Liste, »um zwischen falsch und korrekt abrechnenden Krankenhäusern klar zu unterscheiden«. Daneben bedürfe es laut Stackelberg »gesetzlicher Regelungen«, um notorische Falschabrechner zu bestrafen, sagte er der Neuen Osnarbrücker Zeitung. Bisher zögen fehlerhafte Rechnungen keine Konsequenzen für die Krankenhäuser nach sich.
»Wir wollen, dass alle Krankenhausleistungen gut und fair vergütet werden. Das bedeutet aber auch, dass wir kein Geld für falsche Krankenhausabrechnungen ausgeben«, so Stackelberg. »Es erfordert Mut, das Abrechnungsverhalten von Krankenhäusern transparent zu machen und diejenigen zu sanktionieren, die falsch abrechnen.« Nach Einschätzung des GKV-Spitzenverbandes beschränkt sich die Diskussion bisher zu oft auf aufwändige Prüfungen der Krankenkassen und damit lediglich auf die Symptome.
Die eigentliche Ursache, die fehlende Rechnungsgüte der Krankenhäuser, würde zu selten in den Blick genommen. Das will der Verband nun ändern und macht konkrete Vorschläge, um die Abrechnungsqualität der Krankenhausrechnungen zu erhöhen und schlägt Maßnahmen vor.
Zunächst sollen in einem Modellverfahren Instrumente entwickelt werden, um zwischen falsch und korrekt abrechnenden Krankenhäusern klar zu unterscheiden. damit soll laut GKV-Spitzenverband zugleich die tatsächliche Abrechnungsgüte anhand von Kategorien ermittelt werden. Als Basis könnten die Daten und Erkenntnisse aus den Abrechnungsprüfungen der Krankenkassen dienen. Zweitens wünscht sich der Verband gesetzliche Regelungen, um Falschabrechner zu sanktionieren. Bisher zieht eine fehlerhafte Rechnungsstellung keine Konsequenzen für das Krankenhaus nach sich. Zum Dritten solle eine Rechnung verbindlich gestellt werden und nicht den Charakter einer Momentaufnahme der in der Patientenakte verfügbaren Informationen haben. Der richtige Zeitpunkt für Krankenhäuser eine Rechnung zu stellen, ist für den Verband gegeben, wenn die Behandlung abgeschlossen ist und die für die Abrechnung relevanten Aspekte dokumentiert sind. Heute kodieren Krankenhäuser teils beliebig oft ihre Rechnung nach, dies soll künftig ausgeschlossen werden. Viertens sollten bestimmt Strukturmerkmale vorab für das Krankenhaus geprüft werden, die für bestimmt Leistungen nötig sind, die nach sogenannten Komplexcodes abgerechnet werden, und nicht einzeln bei jedem Fall.