| Melanie Höhn |
| 08.05.2026 10:00 Uhr |
Apothekerinnen und Apotheker in Japan sind verpflichtet, Alter und Identität der Käufer anhand offizieller Dokumente, wie beispielsweise der Patientenkarte, zu überprüfen und festzustellen, ob diese bereits ähnliche Käufe in anderen Geschäften getätigt haben. / © Imago Images/Zoonar II
Die strengeren Vorschriften erfolgen vor dem Hintergrund wachsender Besorgnis über den ungesunden Gebrauch rezeptfreier Medikamente, insbesondere durch junge Frauen, wie die »Japan Times« berichtet. Es seien zahlreiche Fälle gemeldet, in denen junge Menschen versuchten, Erkältungsmedikamente und ähnliche Arzneimittel zu Rauschzwecken einzunehmen, dabei jedoch eine Überdosis erlitten und ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten.
Die Fälle akuter Vergiftungen und Abhängigkeiten von rezeptfreien Medikamenten hätten seit der Covid-19-Pandemie in Japan stark zugenommen. Häufig handele es sich dabei um leicht erhältliche Medikamente aus Apotheken und Drogerien, wie die Zeitung weiter berichtet.
Das japanische Ministerium für Arzneimittelsicherheit, Gesundheitsaufsicht warnte nun davor, dass der unsachgemäße Gebrauch dieser Medikamente zu Bewusstlosigkeit, Herzstillstand und in manchen Fällen sogar zum Tod führen kann und zudem ein Suchtpotenzial birgt.
Gemäß den Änderungen des japanischen Gesetzes zur Sicherstellung der Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit von Produkten, einschließlich Arzneimitteln und Medizinprodukten, wird der Verkauf bestimmter Medikamente – darunter einige Hustenmittel, Erkältungsmittel, Fiebermittel und Allergiepräparate – an Kunden unter 18 Jahren nun eingeschränkt.
Der Kauf ist auf eine kleine Einzelpackung beschränkt, die in der Regel für fünf bis sieben Behandlungstage ausreicht. Apothekerinnen und Apotheker und andere Mitarbeitenden seien nun verpflichtet, Alter und Identität der Käufer anhand offizieller Dokumente, wie beispielsweise der Patientenkarte, zu überprüfen und festzustellen, ob diese bereits ähnliche Käufe in anderen Geschäften getätigt haben. Sie müssen außerdem über die Risiken des übermäßigen Gebrauchs der Medikamente informieren und die verschreibungspflichtigen Produkte sicher und außerhalb der Reichweite von Verbrauchern aufbewahren.
Kunden ab 18 Jahren können weiterhin größere Mengen oder mehrere Medikamente erwerben. Apotheker müssen jedoch den Grund für den Großeinkauf erfragen und können den Verkauf bei Verdacht auf Missbrauch verweigern. Online-Käufe sind laut der Recherchen weiterhin für alle Altersgruppen möglich. Käufer müssen sich jedoch ähnlichen Kontrollen per Videoanruf mit Apothekern unterziehen.
Um die Wirksamkeit der neuen Regelungen zu gewährleisten, haben das japanische Gesundheitsministerium und Branchenverbände Leitlinien für den Einzelhandel erarbeitet. Diese beinhalten die Weitergabe von Informationen über Kunden, die im Verdacht stehen, häufig Medikamente zu kaufen oder potenziell übermäßig zu konsumieren, an andere Mitarbeiter. Apotheken und Drogerien sollen auf Grundlage der Ministeriumsrichtlinien eigene Verfahren entwickeln.
Die Nichteinhaltung der Vorschriften stellt laut Ministerium einen Gesetzesverstoß dar und kann zum Entzug der Betriebserlaubnis führen. Seit Mai wurden zwei weitere Medikamente, inzwischen sind es acht, in die Liste der Arzneimittel mit Missbrauchsrisiko aufgenommen.
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