»Ja, wir können das!« |
Verena Schmidt |
21.06.2022 16:00 Uhr |
Fünf pharmazeutische Dienstleistungen, darunter die Blutdruckmessung, dürfen Apotheken seit Kurzem anbieten. / Foto: ABDA
Der Schiedsspruch liegt seit Mitte Juni vor, und seitdem dürfen Apotheken ihren Patienten nun insgesamt fünf verschiedene pharmazeutische Dienstleistungen anbieten. Die Rahmenbedingungen seien nun ausgehandelt, der Deutsche Apothekerverband (DAV) habe hier gute Arbeit geleistet, sagte Braun bei der Versammlung am Dienstag. Nun sei es an den Apothekern, diese in der Praxis umzusetzen. »Wir werden das umsetzen. Ja, wir können das!«, zeigte Braun sich zuversichtlich.
Die heilberufliche Kompetenz der Apothekerschaft werde wieder mehr in den Fokus rücken, ist sich Braun sicher. »Wir tun dies für die Gesundheit der Bevölkerung.« Die pharmazeutischen Dienstleistungen könnten beispielweise dafür sorgen, dass es in Zukunft weniger Krankenhauseinweisungen aufgrund arzneimittelbezogener Probleme geben werde. Auch könnten Todesfälle verhindert werden, etwa wenn ein Bluthochdruck früher erkannt werde.
Einige sähen das jedoch anders, spielte Braun auf kritische Stimmen aus der Ärzteschaft an. Die Dienstleistungen seien zu teuer, überflüssig und außerhalb der Kompetenz der Apothekerschaft, so die Vorwürfe. »Man will uns absprechen, dass wir pharmazeutische Dienstleistungen können?«, wunderte sich Braun. Auch den Vorwurf, die Dienstleistungen seien »Abzocke in Apotheken«, konnte Braun nicht nachvollziehen. Wer eine Leistung erbringe, habe dafür natürlich auch eine Honorierung verdient, so der Kammerpräsident. Allerdings: Man dürfe bei den pharmazeutischen Dienstleistungen nicht ausschließlich auf den Ertrag schauen, betonte er. Selbst wenn sich die Honorierung anfangs noch nicht rechne – die Dienstleistungen könnten den Heilberuf des Apothekers zukünftig auf eine andere Stufe stellen.