Interferon-β auch für Schwangere und Stillende |
Kerstin A. Gräfe |
17.10.2019 15:40 Uhr |
Die Indikationserweiterung von Interferon-β-Präparaten bezieht sich neben der Schwangerschaft auch auf die Stillzeit. / Foto: iStock/Natalia Deriabina
Damit entfällt die bisherige Kontraindikation für einen Therapiebeginn während der Schwangerschaft. Frauen mit schubförmiger MS können zukünftig die Behandlung mit ihrem Interferon-β-Präparat fortsetzen, bis die Schwangerschaft bestätigt ist. Entsprechend müssen Frauen im gebärfähigen Alter während der Therapie nicht wie bisher eine zuverlässige Verhütungsmethode anwenden. Die Behandlung kann während der Schwangerschaft und Stillzeit fortgesetzt werden, wenn dies klinisch notwendig ist.
Die Zulassungserweiterung betrifft alle Interferon-β-Präparate, die bei Multipler Sklerose zum Einsatz kommen, darunter Avonex®, Betaferon®, Plegridy® und Rebif® . Sie basiert auf Daten des europäischen Interferon-β-Schwangerschaftsregisters und populationsbasierten Registern aus Finnland und Schweden. Es zeigte sich im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung kein erhöhtes Risiko für schwerwiegende angeborene Fehlbildungen oder Spontanaborte. Die Daten deuten zudem darauf hin, dass die in die Muttermilch übergehenden Konzentrationen des Wirkstoffs zu vernachlässigen sind.
Multiple Sklerose ist eine chronische Erkrankung, von der Frauen doppelt so häufig betroffen sind wie Männer und die oft im Alter von 20 bis 40 Jahren diagnostiziert wird. Eine Umfrage des Darmstädter Unternehmens Merck unter Frauen in ganz Europa ergab, dass sich mehr als ein Drittel der MS-Patientinnen aufgrund krankheitsbedingter Bedenken für eine Kinderlosigkeit entschied oder die Planung einer Schwangerschaft verschob.