Intensivstationen sollen 40 Prozent der Betten freihalten |
Eine intensivmedizinische Betreuung von Covid-19-Patienten wird angesichts der steigenden Infektionszahlen immer problematischer. / Foto: Adobe Stock/Taechit
»Die Situation auf den Intensivstationen der baden-württembergischen Krankenhäuser spitzt sich in hohem Tempo weiter zu«, heißt es dem Beschluss, der der dpa in Stuttgart vorliegt.
Nach Prognosen der Unikliniken Ulm und Freiburg könnten bis nächsten Donnerstag landesweit zwischen 750 und über 1000 Intensivbetten für Covid-19-Fälle gebraucht werden. Derzeit sind 439 mit solchen Fällen belegt. Die Landesregierung hält die Belastungsgrenze schon bei 390 Intensivbetten für überschritten und hat deswegen die Alarmstufe ausgerufen, die vor allem Einschränkungen für Ungeimpfte vorsieht.
Trotz wiederholter Appelle hätten sich bisher manche Krankenhäuser nicht an die Bitte des Landes gehalten, 40 Prozent der Intensivplätze für Covid-19-Patienten vorzuhalten, auch aus wirtschaftlichen Gründen, hieß es. Deshalb müsse es nun die Anweisung geben. Wie viele Plätze zusätzlich durch diese Maßnahme gewonnen werden, konnte das Gesundheitsministerium noch nicht sagen.
Die Anweisung ist mit der Zusage verbunden, dass die Kosten erstattet werden. Das Land geht von Kosten in Höhe von 20 bis 30 Millionen Euro in der Woche aus, setzt aber auf eine Übernahme durch den Bund.
Bund und Länder beschlossen, dass Berlin die Kosten für einen »Versorgungsaufschlag zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile von Krankenhäusern« übernimmt. Dennoch hat die Landesregierung für dieses Jahr 180 Millionen Euro als mögliche Entschädigung vorgesehen und für das nächste Jahr nochmal 120 Millionen Euro.
Die Regierung fordert die Kliniken auf, andere Operationen im Zweifel zurückzustellen. Planbare Aufnahmen und Operationen bei Bedarf sollten so reduziert werden, dass kurzfristig ausreichend Kapazitäten für die Behandlung von Covid-19-Patienten auf Intensivstationen bereitstehen.
Wenig Hoffnung macht sich das Land, dass man im Notfall Patienten in andere Bundesländer verlegen könnte. Zwar kämen Schleswig-Holstein, Niedersachsen oder Bremen in Betracht, doch deren Kapazitäten seien grundsätzlich sehr begrenzt. In Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland sei die Lage ähnlich angespannt wie in Baden-Württemberg.
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