Insolvenzverwalter Hoos zieht erstes Resümee |
PZ: Haben Sie denn inzwischen verstanden, was in den vergangenen Jahren bei der AvP schiefgelaufen ist? Können Sie dazu etwas sagen?
Hoos: Natürlich kann und darf ich dazu jetzt noch keine belastbare Aussage treffen. Meine ersten Eindrücke gehen aber in die Richtung, dass bei der AvP in den letzten Jahren einige strukturelle, operative Probleme vorlagen – das Unternehmen wurde nicht ausreichend professionell geführt. Wir reden hier über ein Unternehmen mit einem Abrechnungsvolumen von über 7 Milliarden Euro und einem Eigenumsatz von etwa 30 Millionen Euro.
PZ: Kommen wir zu den Rezepten. Wie der Apothekerverband Nordrhein mitgeteilt hat, gibt es diesbezüglich ja höchst unterschiedliche Szenarien. Welche August- und September-Rezepte sind noch nicht verloren?
Hoos: Hier gibt es verschiedene Szenarien. Einerseits geht es um die Rezepte, die noch physisch in den Apotheken liegen. An diesen mache ich keine Rechte geltend, wie der Apothekerverband Nordrhein richtig kommuniziert hat. Die Apotheker können hier mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgrund des ihnen durch die AvP entstandenen Schadens Zurückbehaltungsrechte geltend machen. Die Apotheker können diese Rezepte über ihre neuen Dienstleister abrechnen.
Außerdem gibt es aber noch zahlreiche Rezepte, die sich bereits bei der AvP befinden. Wie sich mittlerweile immer mehr herausstellt, wurden diese Rezepte ganz überwiegend von der AvP bereits vor meiner Bestellung gegenüber den Kostenträgern abgerechnet. Diese Rezepte kann ich nicht an die Apotheken herausgeben. Zunächst muss ich das Interesse aller Gläubiger im Blick haben. Wenn die Forderungen, die durch diese Rechte verkörpert werden, wirksam an die AvP abgetreten wurden, stehen sie und die entsprechenden Zahlungen der Kostenträger der Insolvenzmasse und damit den Gesamtgläubigern zu. Darüber hinaus ist es möglich, dass bereits abgerechnete Rezepte an die betreffenden Kostenträger zu übergeben sind. Sollten sich bei der AvP noch Rezepte befinden, die hingegen noch nicht abgerechnet wurden, werde ich diese voraussichtlich kurzfristig gegenüber den Kostenträgern abrechnen und Zahlungen darauf auf Treuhandkonten separieren, bis die Rechtslage geklärt ist.