Keimzahl in wasserhaltigen Dermatika |
14.07.1997 00:00 Uhr |
Pharmazie
Jede Probe wurde jeweils bei 4°C, 20°C und 30°C gelagert.
Untersuchung von Keimzahl und -identität
Die Keimzahlbestimmung sollte nach DAB V 2.1.8 Prüfung auf mikrobielle Verunreinigung in nicht sterilen Produkten" durchgeführt werden. Dabei ist die Anforderung der Kategorie II (VIII N5, topische Anwendung) zu erfüllen, die fordert, daß maximal 100 aerobe Keime pro Gramm entstehen und die Bildung von Enterobakterien, Pseudomonas aeruginosa, Staphylococcus aureus ausgeschlossen werden kann. Die Keimzahl wurde nach zwei- und nach vierwöchiger Lagerung bestimmt.
Da Enterobakterien, Staphylococcus aureus und Pseudomonas aeruginosa ausgeschlossen werden mußten, wurden die Koloniemorphologien betrachtet. In den untersuchten Salben ließen sich neben Schimmelpilzkolonien drei unterschiedliche Koloniemorphologien identifizieren. Stellvertretend wurde je eine Kolonie auf Nähragar isoliert, um die Keime zu charakterisieren. Eine Identifizierung der Keime mit Hilfe der Gramfärbung sowie durch Selektiv-Nähragar und biochemische Nachweise wurde in der Medizinischen Hochschule Hannover durchgeführt, da eine bestimmte Labor-Sicherheitsstufe erforderlich ist.
Untersuchungsergebnisse
Die Identifikation ergab, daß es sich um Keime der Normalflora der Haut handelt. Alle nachgewiesenen Bakterien sind somit als Hautkeime apathogen. Trotzdem könnten sie bei Auftragen auf verletzte Haut Infektionen auslösen. Flavobacterium oryzihabitans wurde dabei sowohl auf Bakterien- als auch auf Pilzagar nachgewiesen. Der Nachweis, daß es sich nicht um die laut DAB auszuschließenden Keime handelt und daher ausschließlich die Keimzahl für die Erfüllung der DAB-Anforderungen maßgebend ist, war damit erbracht.
Nach zwei Wochen Lagerung entsprachen nur die bei 4°C gelagerten Salben den Anforderungen des DAB mit maximal 100 aeroben Keimen pro Gramm. In der Unguatorkruke waren überhaupt keine Keime nachweisbar. Die Tubenlagerung führte zu 40 KBE/g und in der Kruke lag die Keimzahl mit 100 KBE/g gerade noch unterhalb der Anforderung. Die bei 20°C und 30°C gelagerten Salben enthielten alle zuviele Keime.
Nach vierwöchiger Lagerung entsprach nur noch die mit dem Unguator hergestellte und bei 4°C gelagerte Salbe den Anforderungen. Die Salben in Tuben und Kruken überschritten selbst bei Kühlschranklagerung die tolerierte Keimzahl.
Prüfung der konservierenden Wirkung von Ethanol
Als weitere Untersuchung sollte die konservierende Wirkung von Ethanol überprüft werden. Hierzu wurde parallel zu den oben beschriebenen Ansätzen eine durch Ethanolzusatz variierte WHS hergestellt. Anstelle von 70 Prozent Wasser wurden mit Hilfe des Unguators 60 Prozent Wasser und 10 Prozent Ethanol in die Hydrophile Salbe eingearbeitet. Die Stabilität dieser Zubereitung ist belegt. In dem Versuch konnte gezeigt werden, daß ein Zusatz von 10 Prozent Ethanol bei allen Lagerungstemperaturen und täglicher Kontamination über vier Wochen das mikrobielle Wachstum zuverlässig hemmt. Somit ist für Ethanol eine konservierende Wirkung belegt.
Wasserhaltige Dermatika sind also einem starken mikrobiellen Befall bei der Benutzung durch den Patienten ausgesetzt. Unkonservierte, wasserhaltige Dermatika entsprechen bereits nach zweiwöchiger Anwendung, bei Raumtemperatur gelagert, nicht mehr den Anforderungen des DAB. Zubereitungen mit 10 Prozent Ethanolzusatz hingegen weisen auch nach vierwöchiger Anwendung kein Keimwachstum auf.
Hinzu kommt, daß der Auftrag eines Haltbarkeitsdatums auf dem Etikett von in der Apotheke hergestellten Arzneimitteln nicht vorgeschrieben ist. Zwar wird in verschiedenen Publikationen vorgeschlagen, unkonservierte, wasserhaltige Salben nicht in Kruken abzugeben und in Tuben nur eine Woche zu verwenden, andere Autoren halten bei Tubenlagerung sogar eine dreimonatige Haltbarkeit für akzeptabel. Gefordert ist laut Apotehekenbetriebsordnung lediglich der Vermerk begrenzt haltbar".
Auf jeden Fall sollten wasserhaltige unkonservierte Cremes im Kühlschrank aufbewahrt und nach zwei Wochen vernichtet werden. Die Abfüllung in Tuben ist aus hygienischer Sicht empfehlenswert, besser noch die Herstellung und Lagerung in einer Unguatorkruke. Allerdings sollte man auch über Alternativen nachdenken. Variierte Abgabegefäße, die bei Salbenentnahme keiner Kontamination ausgesetzt sind, beispielsweise ein Cremespender, könnten zu besseren Ergebnissen führen. Bisher sind allerdings solche Gefäße, die auch eine kontaminationslose Abfüllung in der Apotheke ermöglichen, noch nicht erhältlich. Somit wäre momentan der Zusatz eines möglichst reizarmen Konservierungsmittels sicher besser als eine stark verkeimte Salbe.
PZ-Artikel von Ulrike Alberg, Claudia Gietz, Svea Wanser-Grone, Braunschweig
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