Phytopharmaka weder über- noch unterfordern |
Pflanzliche Arzneimittel haben in vielen Indikationen einen festen Platz in der Schulmedizin, doch darf man ihnen weder zu viel noch zu wenig zutrauen. Das betonte beim Fortbildungskongress Pharmacon in Schladming Professor Dr. Robert Fürst (Foto) von der Goethe-Universität Frankfurt am Main. «Wenn jemand Weißdornblätter aus dem Reformhaus mit unklarem Wirkstoffgehalt zur Stärkung der Herzleistung einnimmt, bedeutet das eine Unterforderung der Droge. Wenn dagegen ein Patient mit Herzinsuffizienz ausschließlich auf Crataegus setzt und keine anderen Medikamente einnimmt, überfordert er das Phytopharmakon, denn es soll in dieser Indikation lediglich unterstützend eingesetzt werden», erklärte der Pharmazeutische Biologe.
Die Pflanzenmedizin ist in Deutschland überaus beliebt: Bezogen auf den Umsatz haben Phytopharmaka unter den OTC-Arzneimitteln einen Marktanteil von 22 Prozent. Will man Phytopharmaka sachgerecht, das heißt basierend auf klinischen Evidenzen als geeignete Arzneiform und in ausreichender Dosierung anwenden, stößt man jedoch häufig auf das Problem, dass es entweder nur wenige Studien zu den verfügbaren Präparaten gibt oder zwar Studien, aber keine entsprechenden Präparate. Da Phytopharmaka Vielstoffgemische sind, deren Zusammensetzung in Abhängigkeit vom Extraktionsverfahren erheblich differiert, sind die Ergebnisse einer gegebenen Untersuchung zudem auch dann nicht auf andere Zubereitungen übertragbar, wenn es sich um dieselbe Pflanze handelt.
Bei Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts lassen sich gleichwohl einige Empfehlungen aussprechen, etwa für Ingwerwurzelstock in der Indikation Übelkeit und Erbrechen. «Die Studienlage ist zwar heterogen, doch bei Reiseübelkeit ist die Wirksamkeit gut belegt», so Fürst. Eine Besonderheit ist, dass hier kein Extrakt zum Einsatz kommt, sondern die gepulverte Droge (zum Beispiel Zintona®). Bei Reizmagen oder auch funktioneller Dyspepsie gibt es laut dem Referenten Wirksamkeitsbelege für die Pfefferminzöl-Kümmelöl-Kombination Carmenthin® (früher Enteroplant®) und für STW-5 (Iberogast®). Zur Unterstützung der Leberfunktion könne der Mariendistelfrüchte-Trockenextrakt Legalon® empfohlen werden, allerdings nur bei alkoholischem Leberschaden. «Bei viralen Hepatitiden gibt es keine Evidenz für die Wirksamkeit.»
Dyspepsie beziehungsweise funktionelle Störungen der ableitenden Gallenwege lassen sich mit dem Artischockenblätter-Trockenextrakt Hepar-SL® günstig beeinflussen. Vorsicht ist jedoch geboten, denn bei einem Verschluss der Gallenwege ist die Droge aufgrund ihrer choleretischen Wirkung kontraindiziert. Evidenzbasierte Empfehlungen bei Reizdarmsyndrom sind Flohsamenschalen (zum Beispiel Mucofalk®), Iberogast und hoch dosiertes Pfefferminzöl in magensaftresistenten Kapseln (zum Beispiel Medacalm®). Flohsamenschalen können auch bei Colitis ulcerosa zum Einsatz kommen, ebenso wie Myrrhinil®, eine Kombination aus Myrrhepulver, Kaffeekohlepulver und Kamillenblüten-Trockenextrakt. Beide Phytopharmaka haben in Studien gezeigt, dass sie bei Patienten mit der chronisch-entzündlichen Darmerkrankung zum Remissionserhalt ebenso wirksam sind wie der chemisch definierte Wirkstoff Mesalazin. (am)
20.01.2016 l PZ
Foto: PZ/Alois Müller