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Gesundheitsminister-Beschluss

In vielen Fällen kein PCR-Test mehr nötig

Angesichts der steigenden Zahl von Corona-Infektionen in Deutschland sollen nicht mehr alle per Schnelltest positiv Getesteten einen PCR-Test bekommen. Die Gesundheitsminister der Länder sprachen sich am Samstag einstimmig dafür aus. Sie begrüßten entsprechende Vorschläge von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für eine Priorisierung von PCR-Tests.
AutorKontaktdpa
AutorKontaktPZ
Datum 22.01.2022  17:12 Uhr

Kontaktnachverfolgung priorisieren

Lauterbach hatte sich mit Blick auf die immer weiter steigenden Corona-Zahlen dafür ausgesprochen, auch die Kontaktnachverfolgung an die neue Lage anzupassen. Die Gesundheitsminister der Länder, denen die Gesundheitsämter unterstehen, streben das nun an: Die Ämter sollen sich künftig auf die Kontaktnachverfolgung bei Corona-Fällen im Klinik- und Pflegebereich und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung konzentrieren.

«Weitere Kontaktpersonen» müssen demnach damit rechnen, dass sie «in der Regel mit deutlichem Zeitverzug oder nicht mehr durch die zuständigen Behörden kontaktiert werden können», hieß es in ihrem Beschluss am heutigen Samstag. Ursprünglich war der Inzidenzwert von 50 festgelegt worden, bis zu dem die Ämter es schaffen könnten, die Kontakte von Infizierten abzutelefonieren. Das Personal wurde inzwischen zwar aufgestockt, aber der Inzidenzwert liegt mittlerweile bei über 700 und in manchem Landkreis schon bei deutlich über 1000. «Das wird kein Gesundheitsamt mehr abarbeiten können, auch nicht mit Hilfe der Bundeswehr», sagte Lauterbach.

Bußgeld oder Impfpflicht

Die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht wurde Mitte Dezember beschlossen: Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Das Gesundheitsamt kann sonst ein Tätigkeitsverbot aussprechen. Kritiker hatten immer wieder Befürchtungen geäußert, dass durch die Impfpflicht im bereits knapp besetzten Pflegebereich weitere Arbeitskräfte verloren gehen könnten.

Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder fordern nun das Bundesgesundheitsministerium dazu auf, gemeinsam mit den Bundesländern «unverzüglich» alle offenen Fragen bei dem Thema zu klären, etwa für wen ganz genau die Impfpflicht gelten soll, welche Ausnahmen es gibt und wie Betroffene angehört werden. Zudem solle geprüft werden, ob nicht vor einem Tätigkeitsverbot zunächst Bußgelder verhängt werden könnten.

Sie sprechen sich außerdem dafür aus, den Impfstoff von Novavax, den es ab Ende Februar geben soll, vorrangig nicht geimpften Beschäftigten in den betroffenen Einrichtungen anzubieten und ihnen dann auch genug Zeit für die zweite Impfung zu geben. Novavax könnte für Skeptiker eine Alternative sein, weil er auf einer anderen Technologie basiert als die bisher verfügbaren Corona-Präparate.

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