In Österreich fehlen Kartenlesegeräte fürs E-Rezept |
Jennifer Evans |
08.07.2022 14:15 Uhr |
In Österreich gibt es schon viele Pläne, das E-Rezept zu optimieren. Kurz nach der gesetzlichen Einführung, holpert es aber noch bei grundlegenden Voraussetzungen. / Foto: Adobe Stock/Gorodenkoff Productions OU
Es hätte kaum ungünstiger laufen können: Die gesetzliche Einführung des E-Rezepts in Österreich ist Ende Juni mit dem planmäßigen Tausch der Kartenlesegeräte zusammengefallen. Das berichtete die österreichische Apothekerkammer der PZ.
Zu dieser Terminkollision war es einem Kammer-Sprecher zufolge gekommen, weil es »Verschiebungen im Projektplan« gegeben hatte. Nun fehlen einigen Offizinen die Kartenlesegeräte. Diese sind aber nötig für die Versichertenkarte namens E-Card, mit der Patienten ihr E-Rezept aus der Datenbank laden müssen. Die Situation soll sich aber schon bald entschärfen. »Entspannung erwarten wir ab Mitte September, bis Ende des Jahres wird Normalbetrieb eingezogen sein«, so die Apothekerkammer zur PZ.
Weitaus optimistischer hatte sich zum Start der digitalen Verordnung hingegen der Dachverband der Sozialversicherungsträger in Österreich gezeigt. Er koordiniert die fünf gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungen des Landes und ist unter anderem für Digitalisierung sowie Arznei- und Heilmittel zuständig. Der Dachverband feierte kürzlich vor allem die Anzahl von 7,7 Millionen E-Rezepten, die bereits im ersten Halbjahr 2022 erfolgreich das digitale Prozedere durchlaufen hatten. Zum Vergleich: Insgesamt stellen die österreichischen Heilberufler rund 60 Millionen Rezepte im Jahr aus. Auch betonte der Dachverband in diesem Zusammenhang, dass schon 82 Prozent der Praxen sowie 93 Prozent der Apotheken die digitale Verordnung bereits nutzten. Die PZ hatte darüber berichtet.
Die öffentlichen Apotheken waren nach Angaben der österreichischen Apothekerkammer auch tatsächlich alle E-Rezept ready, als das Gesetz in Kraft trat. Doch es hapert eben an den Kartenlesegeräten. Eine Übergangslösung musste also her. So hat der Gesetzgeber entschieden, die kontaktlose Verschreibungsmöglichkeit über die E-Medikation bis zum vollständigen Umstieg auf das E-Rezept noch bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. »Damit wurde einem wichtigen Anliegen der Apothekerkammer entsprochen und die reibungslose Arzneimittelversorgung der Bevölkerung auch über den 30. Juni hinaus sichergestellt«, hobt der Sprecher gegenüber der PZ hervor.
Zum Hintergrund: Die E-Medikation, die sich in der E-Patientenakte befindet, kam in Österreich im Zuge der Coronavirus-Pandemie. Sie dient Ärzten dazu, Verordnungen digital abzulegen. In der Apotheke erhalten die Patienten dann das verschriebene Arzneimittel, wenn sie dort ihre Sozialversicherungsnummer angeben. Abgerechnet wird hierbei allerdings nach wie vor analog. Ziel dieser Übergangslösung war es, das Risiko von Kontakten mit Covid-19 infizierten Menschen zu verringern. Aufgrund der aktuellen Problematik mit den Kartenlesegeräten bleibt sie also erstmal bestehen.
Ganz rund läuft es offenbar aber auch an anderen Stellen im E-Rezept-Prozedere nicht. Wie es auf die PZ-Anfrage hieß, existierten derzeit noch weitere Probleme. Konkret benannte die Kammer diese aber nicht und sagte nur so viel: »Es handelt sich um ablauftechnische Details, an deren Optimierung gearbeitet wird.«
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.