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Gewalt und Aggression

In Gesundheitsberufen keine Seltenheit

Aggressive Übergriffe auf Beschäftigte im Gesundheitswesen kommen häufiger vor, als man denkt, und werden als große Belastung wahrgenommen. Präventive Hilfsangebote können Betroffenen helfen, das Erlebte zu verarbeiten, und schützen den Betrieb vor Arbeitsausfall.
Ulrike Abel-Wanek
07.04.2022  09:00 Uhr

Berichte in den sozialen Netzwerken über Bedrohungen gegen Mediziner und Apotheker, die gegen Covid-19 impfen, holen ein schon lange bekanntes Problem nochmal deutlicher ans Licht: Beschimpfungen bis hin zu gewaltsamen Übergriffen kommen im Alltag von Mitarbeitenden aller Berufsgruppen des Gesundheitswesens  seit vielen Jahren vor, nicht erst seit Ausbruch der Coronavirus-Pandemie. Die Bandbreite reicht von persönlichen Beleidigungen bis hin zu körperlichen Angriffen, von anzüglichen Bemerkungen bis zu sexuellen Belästigungen.

Eine Studie der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) aus dem Jahr 2021 zeigt, wie häufig es in Pflege- und Betreuungsberufen zu verbaler sexueller Belästigung und Gewalt kommt: 67,1 Prozent der Befragten berichteten von mindestens einem Vorkommnis in den vergangenen 12 Monaten. Kaum weniger (62,5 Prozent) hatten Erfahrungen mit nonverbalen Ereignissen gemacht, beispielsweise als Zeugin oder Zeuge von Situationen, in den es zu sexueller Belästigung oder Gewalt kam.

2021 registrierte die BGW insgesamt 3772 meldepflichtige Arbeitsunfälle, die durch Gewalt, Angriff oder Bedrohung verursacht wurden, deutlich mehr waren es 2019 mit insgesamt 4812 Fällen. Den Zahlen zufolge nahmen die Gewaltunfälle nicht zu. Allerdings handle es sich bei der Erhebung um eine hochgerechnete Stichprobenstatistik mit den entsprechenden Hochrechnungsunsicherheiten, gibt Dr. Heike Schambortski, leitende Präventionsdirektorin bei der BGW, auf Anfrage der PZ zu bedenken. Vermutlich gebe es bei Gewaltvorfällen eine hohe Dunkelziffer. Auch seien die Beschreibungen des Unfallhergangs nicht immer eindeutig, so dass Gewaltereignisse nicht umfassend identifiziert werden könnten.

In der Regel werden sie nur gemeldet, wenn sie mindestens drei Arbeitsunfähigkeitstage nach sich ziehen. Die verbalen Übergriffe im Zusammenhang mit der Pandemie, wie sie vermutlich auch in Apotheken verstärkt aufgetreten sind, werden dadurch nicht erfasst. Meldepflichtige Arbeitsunfälle, die durch Gewalt oder Bedrohung verursacht werden, erreichen die Berufsgenossenschaft aber auch von ihren Mitgliedern aus der Pharmaziebranche – beispielsweise als Folge bewaffneter Raubüberfälle während eines Notdienstes. In den vergangenen drei Kalenderjahren weist die BGW-Arbeitsunfallstatistik hier aber keine Fälle aus. 2018 wurden hochgerechnet 15 meldepflichtige Arbeitsunfälle registriert, 2012 gab es 30 entsprechende Ereignisse.

Die BGW ist für rund 665.000 nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege zuständig und versichert dort knapp neun Millionen Menschen.

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