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Alkohol- und Schlafmittelsucht

In der Altenpflege ein unterschätztes Problem

Alkohol und Beruhigungsmittel: Bekanntlich sind Millionen Menschen in Deutschland davon abhängig. In Altenheimen würden diese Suchtprobleme noch viel zu sehr vernachlässigt, kritisieren jetzt Pflege-Experten.
dpa
24.04.2019  11:00 Uhr

Wissenschaftler, Pflegeexperten und Interessensverbände fordern einen anderen Umgang mit alkoholkranken Senioren in Altenpflegeeinrichtungen. «Heime müssen ein Problembewusstsein entwickeln», sagte der Bonner Pflegeforscher und Geriater Dr. Dirk K. Wolter. Das gelte auch in Bezug auf Schlaf- und Beruhigungsmittel. «Es geht um Aufklärungskonzepte, ein Warnsystem und eine intensive Zusammenarbeit mit Hausärzten», sagte er. «Ich bin schon der Meinung, dass in den Heimen Menschen mit alkoholbezogenen Störungen stärker in den Blick genommen werden müssen», bekräftigte die Mannheimer Gerontologin und Psychologin Professor Dr. Martina Schäufele.

Nach Studien von Schäufele und ihrem Kollegen Professor Dr. Siegfried Weyerer variiert der Anteil alkoholkranker Menschen in den Altenheimen stark. In manchen gebe es gar keine Betroffenen, in anderen seien bis zu 30 Prozent der Bewohner alkoholkrank.

Das Thema müsse viel stärker in der Altenpflege verankert werden, sagte auch Pflegeexperte Andreas Kutschke. In der Ausbildung werde es völlig vernachlässigt. Er kritisierte, dass immer nur von Verbesserungen für Demenzkranke die Rede sei. «Wir haben aber auch Probleme mit anderen Gruppierungen: depressive Senioren, alkoholkranke Senioren, von Beruhigungsmitteln abhängige Senioren.» Das müsse in Überlegungen zur Verbesserung der Pflege genauso einfließen.

Der Pflegeschutzbund BIVA verwies in diesem Zusammenhang auf das personelle Dauerproblem der Altenpflege: «Um alkoholkranke Heimbewohner gut betreuen zu können, braucht es genügend Personal. Auf einer chronisch unterbesetzten Station darf nicht schlimmstenfalls sogar die ermüdende Wirkung von Alkohol billigend in Kauf genommen werden, damit die Bewohner nachts durchschlafen.»

Recht auf Rausch

Der Konsum von Alkohol ist in Altenheimen in der Regel nicht verboten. «Alkohol komplett auszuschließen ist eher unüblich», sagt ein Sprecher des Pflegeschutzbundes BIVA. Moderates Trinken werde geduldet und zu besonderen Anlässen werde in den Einrichtungen auch Alkohol gereicht. Ein Pflegeheim könne Alkoholgenuss auf dem Heimgelände aber auch explizit ausschließen. «Allerdings muss dies im Vertrag oder der Hausordnung, wenn diese Vertragsbestandteil ist, festgeschrieben sein.»

Ansonsten gelte das grundgesetzliche Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Selbstbestimmung und damit auch auf selbstschädigendes Verhalten. Solange Dritte nicht beeinträchtigt sind, könne das Trinken nicht verweigert werden, heißt es weiter.

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