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Covid-19-Impfungen
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Impfverordnung soll verlängert werden

Die Coronavirus-Impfverordnung soll laut einem Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorerst bis zum 31. Juli 2022 verlängert werden. Zudem ist darin die Vorbereitung der Zahnarztpraxen zur Einbindung in die Impfkampagne vorgesehen. Und: Der Bund will die Länder länger für das Betreiben der Impfzentren finanziell unterstützen.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 01.04.2022  12:38 Uhr
Länder werden vom Bund weiter unterstützt

Länder werden vom Bund weiter unterstützt

Der Entwurf zur Änderung der Verordnung sieht darüber hinaus eine verlängerte hälftige Übernahme der Kosten für die Impfzentren und mobilen Impfteams vonseiten des Bundes vor. Diese Kostenübernahme von 50 Prozent sollte eigentlich zum 31. März 2022 laut aktueller Verordnung enden, soll aber nun bis zum 31. Mai 2022 verlängert werden. Damit werden die Länder weiterhin finanziell unterstützt, die für das Betreiben der Impfzentren verantwortlich sind. Und: Die Länder bekommen laut Entwurf mehr Zeit, die Kosten für die Impfzentren und Impfteams mit dem Bund abzurechnen.

Zudem ist dies voraussichtlich nicht die letzte geplante Verlängerung der Verordnung. In der Begründung des Verordnungsentwurfs schreibt das BMG, dass unabhängig von der weiteren Ausgestaltung der Verordnung im Jahresverlauf in Zukunft zumindest eine weitere Verlängerung der Geltungsdauer notwendig sei, um die Abwicklung der Abrechnung der erbrachten Leistungen zu ermöglichen.

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