Impfverordnung soll verlängert werden |
Der Entwurf zur Änderung der Verordnung sieht darüber hinaus eine verlängerte hälftige Übernahme der Kosten für die Impfzentren und mobilen Impfteams vonseiten des Bundes vor. Diese Kostenübernahme von 50 Prozent sollte eigentlich zum 31. März 2022 laut aktueller Verordnung enden, soll aber nun bis zum 31. Mai 2022 verlängert werden. Damit werden die Länder weiterhin finanziell unterstützt, die für das Betreiben der Impfzentren verantwortlich sind. Und: Die Länder bekommen laut Entwurf mehr Zeit, die Kosten für die Impfzentren und Impfteams mit dem Bund abzurechnen.
Zudem ist dies voraussichtlich nicht die letzte geplante Verlängerung der Verordnung. In der Begründung des Verordnungsentwurfs schreibt das BMG, dass unabhängig von der weiteren Ausgestaltung der Verordnung im Jahresverlauf in Zukunft zumindest eine weitere Verlängerung der Geltungsdauer notwendig sei, um die Abwicklung der Abrechnung der erbrachten Leistungen zu ermöglichen.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.