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Gürtelrose

Impfempfehlung für Ältere und Gefährdete

Neuerdings empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) allen Personen ab 60 Jahren die Gürtelrose-Schutzimpfung mit einem Subunit-Impfstoff als Standardimpfung. Noch ist die Impfung aber keine reguläre Kassenleistung – das kann sich Anfang März ändern.
Marion Hofmann-Aßmus
14.02.2019  14:00 Uhr

Fast alle Deutschen, die heute über 50 Jahre alt sind, machten in ihrer Jugend eine Windpocken-Infektion durch. Seit dieser Zeit tragen sie Varizella-Zoster-Viren (VZV) in den Nervenknoten ihres Wirbelkanals (dorsale Spinalganglien), wo sie über Jahrzehnte unbemerkt verbleiben können. Lässt das Immunsystem irgendwann nach – sei es aufgrund von Stress, Alter, chronischen Erkrankungen oder der Einnahme immunsuppressiver Medikamente – kann die Immunabwehr die Viren nicht mehr in Schach halten und es kommt zu einer Reaktivierung. Diese manifestiert sich als Gürtelrose, auch Herpes zoster genannt.

Die Gürtelrose ist eine schmerzhafte Erkrankung, die mit schweren Komplikationen wie der Post-Zoster-Neuralgie einhergehen kann. Dabei bleibt der Schmerz mindestens drei Monate und teilweise deutlich länger bestehen. Gefürchtet ist auch der Zoster ophthalmicus, der unbehandelt zu Sehbehinderungen bis hin zur Erblindung führen kann.

Mit steigendem Alter nimmt das Risiko für schwere Verläufe und Komplikationen zu. »Bei den schwer Betroffenen handelt sich in der Regel um ältere, multimorbide Patienten, die bereits zahlreiche Medikamente einnehmen. Die zusätzliche Gabe von stark wirksamen Analgetika führt häufig zu Nebenwirkungen«, erklärte Professor Dr. Jörg Schilling, niedergelassener Hausarzt in Martinsried, bei einer Veranstaltung von Glaxo-Smith-Kline (GSK) in München. Dazu kommt, dass die Gürtelrose mit den derzeit verfügbaren Medikamenten oft nur unzureichend behandelbar ist.

Die STIKO empfiehlt daher neuerdings eine Prophylaxe mit dem Subunit-Impfstoff Shingrix® für alle Personen ab 60 Jahren (Epidemiologisches Bulletin 50/2018). Personen mit erhöhtem Krankheitsrisiko sollten sich bereits ab einem Alter von 50 Jahren impfen lassen. Diese Empfehlung betrifft Immunsupprimierte und solche mit schweren Grunderkrankungen wie einer HIV-Infektion, rheumatoider Arthritis, systemischer Lupus erythematodes, chronisch entzündliche Darmerkrankung (CED), chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Asthma bronchiale, chronische Niereninsuffizienz oder Diabetes mellitus. Wer bereits an Herpes zoster erkrankt war, kann sich ebenfalls impfen lassen, um weitere Rezidive zu verhindern. Experten raten zu einem Abstand von sechs bis zwölf Monaten nach der ausgeheilten Gürtelrose.

Wirksamkeit auch bei Älteren

Der Impfstoff besteht aus zwei Komponenten: einem Antigen (Glykoprotein E) sowie dem neu entwickelten Adjuvanz-System AS01B, das die Immunantwort verstärkt und für eine länger anhaltende Immunantwort sorgt. Die STIKO verweist in ihrer Empfehlung auf die gute Wirksamkeit des Impfstoffs. Studien zufolge beträgt der Schutz vor Gürtelrose bei Geimpften ab 50 Jahren 97,2 Prozent. Für Schilling ist die Wirksamkeit bei Älteren ab 70 Jahren besonders relevant: »Diese liegt für den Schutz von Gürtelrose bei 91,3 Prozent und für Post-Zoster-Neuralgie bei 78,9 Prozent.«

Wichtig sei, dass zwei Dosen geimpft werden, im Abstand von mindestens zwei bis maximal sechs Monaten. Denn, wie Dr. Alfred von Krempelhuber vom Herstellerunternehmen GSK erklärte, steigen die Antikörpertiter nach der ersten Impfung an und werden von der zweiten Impfung auf hohem Niveau gehalten.

Privat Krankenversicherten wird die Impfung seit der Empfehlung der STIKO erstattet. Bei gesetzlich Krankenversicherten erfolgt die Verordnung noch über ein Privatrezept. Sofern die Kostenübernahme aufgrund einer »ärztlich empfohlenen Impfung« beziehungsweise »von der STIKO empfohlenen Impfung« durch die Satzungsleistung abgedeckt ist, werden die Kosten nachträglich erstattet. Ist dies nicht der Fall, lohnt sich eine Anfrage zur Einzelfallentscheidung bei der jeweiligen Krankenkasse.

Anfang März wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) darüber entscheiden, ob die Krankenkassen die Kosten der Impfung für alle empfohlenen Risikogruppen übernehmen müssen. In der Regel folgt er den Empfehlungen der STIKO.

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