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Deutscher Apothekertag

Im Schatten der Apothekenreform

Mitten im Streit um das Apotheken-Reformgesetz treffen sich die Delegierten des Deutschen Apothekertags (DAT) in München, um über die großen Fragen des Berufsstandes zu diskutieren. Worum geht es in den Anträgen der Kammern und Verbände?
Alexander Müller
07.10.2024  18:00 Uhr

Der Apothekertag ist die Hauptversammlung, das demokratische »Hochamt« der Apothekerschaft. Die Antragsarbeit ist der Kompass für die berufspolitische Arbeit der ABDA. Die zentralen Anliegen werden gemeinsam erarbeitet; das ist manchmal anstrengend und nicht frei von Streitlust, aber doch meist ergebnisorientiert. Selbst für unliebsame Themen wurde die »Beerdigung erster Klasse« gestrichen. So wurde früher scherzhaft über Anträge gesprochen, die an einen Ausschuss verwiesen wurden. Mittlerweile veröffentlicht die ABDA einen Rechenschaftsbericht über das Schicksal der beim DAT nicht oder nur unvollständig diskutierten Anträge.

Zum letztjährigen DAT in Düsseldorf hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erstmals Eckpunkte zu seinem Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) mitgebracht – und die Branche schockiert. Nicht weniger als einen Systembruch würde die geplante »Apotheke ohne Apotheker« bedeuten. Und mit der vorgesehenen Honorarumverteilung wäre den Apotheken auch nicht geholfen.

Eigentlich böte das noch immer schwebende Gesetzesvorhaben für sich allein genug Gesprächsstoff für einen ganzen Apothekertag. Doch die Apothekerschaft will auch selbst Themen setzen. Vier große Themenblöcke sollen in München besprochen werden: Sicherstellung der Versorgung, Rahmenbedingungen der Berufsausübung, Digitalisierung sowie Ausbildung und pharmazeutische Kompetenz. Es geht auch, aber nicht nur um die Inhalte des Gesetzesentwurfs aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), der innerhalb der Regierungskoalition zumindest ausgebremst wurde.

Niemals eine »Apotheke light«

Der »Elefant im Raum« wird dennoch gleich im ersten Block adressiert: die »Apotheke ohne Apotheker« aus Lauterbachs Entwurf – gleichzeitig das Kernstück seiner Reform und ihre Sollbruchstelle.

Im ersten Teil »Sicherstellung der Versorgung« der rund 90 Seiten starken Antragsmappe geht es um die zentralen, hoch umstrittenen Inhalte des geplanten Reformgesetzes. Entsprechend dringlich sind die Anträge etwa zu den geplanten »Apotheken light« formuliert.

So fordert der Leitantrag »Apotheken nur mit Apotheker*in«, eingebracht von der Landesapothekerkammer Hessen sowie der Apothekerkammer Nordrhein, der Gesetzgeber möge »unverzüglich Maßnahmen« ergreifen, »um die bewährte Struktur zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch öffentliche Apotheken zu schützen und zu stärken«.

Unklarheiten und Probleme bei der Arzneimittelabgabe, die tagtäglich aufträten, könnten nur von Apothekerinnen und Apothekern aufgefangen werden. Anstatt endlich das Honorar anzupassen, versuche das BMG mit seinen Reformplänen, die bestehenden, verlässlichen Strukturen und den Apothekerberuf zu schwächen. Dies sei unverantwortlich. »Diese Politik tragen wir als Berufsstand nicht mit«, schreiben die Kammern.

Auch der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) erteilt der »Apotheke light« eine Absage. Der Begriff Apotheke werde entwertet, die Apothekenpflicht »faktisch abgeschafft«. Es dürfe niemals ernsthaftes Ziel einer Bundesregierung sein, die Qualität der Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung »auf ein unverantwortliches Niveau« zu reduzieren.

Ein weiteres aktuelles Reformvorhaben des BMG hat die Kammer Nordrhein auf der Agenda. Sie nimmt sich die Notfallreform (NotfallG) vor, die unter anderem sogenannte Integrierte Notfallzentren (INZ) vorsieht. Um die Arzneimittelversorgung in einer Notdienstpraxis sicherzustellen, sollen laut den Reformplänen die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zusammen mit dem jeweiligen Krankenhausträger einen Versorgungsvertrag mit einer öffentlichen Apotheke schließen.

Die Kammer Nordrhein fordert, dass die Apotheken beziehungsweise Apothekerkammern hierbei einbezogen werden, denn die Verantwortlichkeit für die Sicherstellung des Notdienstes müsse in Händen der Apothekerschaft bleiben. Gegebenenfalls seien die rechtlichen Möglichkeiten der Apothekerschaft zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in den geplanten Notfallzentren zu erweitern.

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