Im Schatten der Apothekenreform |
Alexander Müller |
07.10.2024 18:00 Uhr |
Die Apothekerkammern aus Bayern und Nordrhein wünschen sich eine koordinierte Implementierung der Telepharmazie. Die vorgeschlagene kleinteilige Definition und die ausführliche Begründung des Antrags spiegeln die Sorge der Apothekerschaft wider, bei dem Thema von der Politik bewusst missverstanden zu werden. Lauterbachs ApoRG-Entwurf deutet darauf hin, dass der Minister unter dem Begriff Telepharmazie eher ferngesteuerte PTA versteht.
Gute pharmazeutische Beratung geht auch über Videoanrufe und Laptop. / © Getty Images/Natalia Gdovskaia
Eine vorsichtige Annäherung wagt die Kammer Nordrhein in einem Antrag zum »intelligenten Einsatz des pharmazeutischen Personals«. Dem Fachkräftemangel müsse »unter Nutzung eventueller telepharmazeutischer Möglichkeiten« mit eigenen Konzepten begegnet werden – aber »unter Beachtung der uneingeschränkten Leitung des Apothekers«.
Im benachbarten Gebiet der assistierten Telemedizin in Apotheken wünscht sich die Kammer Hamburg die Definition konkreter Indikationen – beispielsweise der telemedizinisch -unterstützten Behandlung von Harnwegsinfekten. »Eine Kooperation mit der Ärzteschaft ist explizit gewünscht«, heißt es vorsorglich. Vor allem die Notfallambulanzen sollen so entlastet werden.
Zusätzliche Aufgaben haben die Apotheken mit den Impfungen und den pharmazeutischen Dienstleistungen schon übernommen. Weil damit der Platzbedarf steigt, verlangt die Apothekerkammer Berlin kleine Ausnahmen von der Raumeinheit. Ein Hausflur sollte kein Hindernis darstellen, so das Argument.
Apropos neue Aufgaben: Die Organisationen aus Bayern wollen Testungen in Apotheken, vor allem zur Pharmakogenetik, ausweiten, die Berliner mehr Totimpfstoffe verimpfen – zumindest in diesen Punkten gibt es eine Übereinstimmung mit den Lauterbach’schen Plänen. Und das erfolg-reiche Modellprojekt zur Arzneimitteltherapiesicherheit, bekannt unter dem Namen ARMIN, soll laut einem gemeinsamen Antrag mehrerer Organisationen in die Regelversorgung überführt werden.
Impfen in Apotheken – inzwischen kein Problem mehr. Ob künftig auch Pharmazeuten im Praktikum und PTA impfen dürfen, wird beim Apothekertag diskutiert. / © Getty Images/Jon Bradley
Während die Ärzte teilweise noch gegen das Impfen in Apotheken anrennen, würde es der AVWL sogar Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) und PTA unter apothekerlicher Aufsicht gern erlauben.
Die Einführung des E-Rezepts sollte unter anderem die Zusammenarbeit der Heilberufe erleichtern, doch in der Heimversorgung ist das noch nicht der Fall. Hier wird eine Klarstellung zum Zuweisungsverbot in § 11 Apothekengesetz (ApoG) gewünscht. Eine Direktübermittlung von E-Rezepten via KIM an die heimversorgende Apotheke soll ermöglicht werden.
Einen achtseitigen Katalog möglicher Maßnahmen zum Bürokratieabbau enthält ein gemeinsamer Antrag von Kammer und Verein des Saarlands. Es geht unter anderem um die Anzeigepflicht von Schutzimpfungen, Dokumentation von Rezepturen, Defekturen bei bestehenden Lieferengpässen und die aus Sicht der Apotheker überflüssige Belegausgabepflicht.