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Deutscher Apothekertag
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Im Schatten der Apothekenreform

Mitten im Streit um das Apotheken-Reformgesetz treffen sich die Delegierten des Deutschen Apothekertags (DAT) in München, um über die großen Fragen des Berufsstandes zu diskutieren. Worum geht es in den Anträgen der Kammern und Verbände?
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 07.10.2024  18:00 Uhr

Telepharmazie in der Definition der Apotheker

Die Apothekerkammern aus Bayern und Nordrhein wünschen sich eine koordinierte Implementierung der Telepharmazie. Die vorgeschlagene kleinteilige Definition und die ausführliche Begründung des Antrags spiegeln die Sorge der Apothekerschaft wider, bei dem Thema von der Politik bewusst missverstanden zu werden. Lauterbachs ApoRG-Entwurf deutet darauf hin, dass der Minister unter dem Begriff Telepharmazie eher ferngesteuerte PTA versteht.

Eine vorsichtige Annäherung wagt die Kammer Nordrhein in einem Antrag zum »intelligenten Einsatz des pharmazeutischen Personals«. Dem Fachkräftemangel müsse »unter Nutzung eventueller telepharmazeutischer Möglichkeiten« mit eigenen Konzepten begegnet werden – aber »unter Beachtung der uneingeschränkten Leitung des Apothekers«.

Im benachbarten Gebiet der assistierten Telemedizin in Apotheken wünscht sich die Kammer Hamburg die Definition konkreter Indikationen – beispielsweise der telemedizinisch -unterstützten Behandlung von Harnwegsinfekten. »Eine Kooperation mit der Ärzteschaft ist explizit gewünscht«, heißt es vorsorglich. Vor allem die Notfallambulanzen sollen so entlastet werden.

Mehr Testen und Impfen

Zusätzliche Aufgaben haben die Apotheken mit den Impfungen und den pharmazeutischen Dienstleistungen schon übernommen. Weil damit der Platzbedarf steigt, verlangt die Apothekerkammer Berlin kleine Ausnahmen von der Raumeinheit. Ein Hausflur sollte kein Hindernis darstellen, so das Argument.

Apropos neue Aufgaben: Die Organisationen aus Bayern wollen Testungen in Apotheken, vor allem zur Pharmakogenetik, ausweiten, die Berliner mehr Totimpfstoffe verimpfen – zumindest in diesen Punkten gibt es eine Übereinstimmung mit den Lauterbach’schen Plänen. Und das erfolg-reiche Modellprojekt zur Arzneimitteltherapiesicherheit, bekannt unter dem Namen ARMIN, soll laut einem gemeinsamen Antrag mehrerer Organisationen in die Regelversorgung überführt werden.

Während die Ärzte teilweise noch gegen das Impfen in Apotheken anrennen, würde es der AVWL sogar Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) und PTA unter apothekerlicher Aufsicht gern erlauben.

Die Einführung des E-Rezepts sollte unter anderem die Zusammenarbeit der Heilberufe erleichtern, doch in der Heimversorgung ist das noch nicht der Fall. Hier wird eine Klarstellung zum Zuweisungsverbot in § 11 Apothekengesetz (ApoG) gewünscht. Eine Direktübermittlung von E-Rezepten via KIM an die heimversorgende Apotheke soll ermöglicht werden.

Einen achtseitigen Katalog möglicher Maßnahmen zum Bürokratieabbau enthält ein gemeinsamer Antrag von Kammer und Verein des Saarlands. Es geht unter anderem um die Anzeigepflicht von Schutzimpfungen, Dokumentation von Rezepturen, Defekturen bei bestehenden Lieferengpässen und die aus Sicht der Apotheker überflüssige Belegausgabepflicht.

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