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Deutscher Apothekertag

Im Schatten der Apothekenreform

Mitten im Streit um das Apotheken-Reformgesetz treffen sich die Delegierten des Deutschen Apothekertags (DAT) in München, um über die großen Fragen des Berufsstandes zu diskutieren. Worum geht es in den Anträgen der Kammern und Verbände?
Alexander Müller
07.10.2024  18:00 Uhr

Der Apothekertag ist die Hauptversammlung, das demokratische »Hochamt« der Apothekerschaft. Die Antragsarbeit ist der Kompass für die berufspolitische Arbeit der ABDA. Die zentralen Anliegen werden gemeinsam erarbeitet; das ist manchmal anstrengend und nicht frei von Streitlust, aber doch meist ergebnisorientiert. Selbst für unliebsame Themen wurde die »Beerdigung erster Klasse« gestrichen. So wurde früher scherzhaft über Anträge gesprochen, die an einen Ausschuss verwiesen wurden. Mittlerweile veröffentlicht die ABDA einen Rechenschaftsbericht über das Schicksal der beim DAT nicht oder nur unvollständig diskutierten Anträge.

Zum letztjährigen DAT in Düsseldorf hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erstmals Eckpunkte zu seinem Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) mitgebracht – und die Branche schockiert. Nicht weniger als einen Systembruch würde die geplante »Apotheke ohne Apotheker« bedeuten. Und mit der vorgesehenen Honorarumverteilung wäre den Apotheken auch nicht geholfen.

Eigentlich böte das noch immer schwebende Gesetzesvorhaben für sich allein genug Gesprächsstoff für einen ganzen Apothekertag. Doch die Apothekerschaft will auch selbst Themen setzen. Vier große Themenblöcke sollen in München besprochen werden: Sicherstellung der Versorgung, Rahmenbedingungen der Berufsausübung, Digitalisierung sowie Ausbildung und pharmazeutische Kompetenz. Es geht auch, aber nicht nur um die Inhalte des Gesetzesentwurfs aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), der innerhalb der Regierungskoalition zumindest ausgebremst wurde.

Niemals eine »Apotheke light«

Der »Elefant im Raum« wird dennoch gleich im ersten Block adressiert: die »Apotheke ohne Apotheker« aus Lauterbachs Entwurf – gleichzeitig das Kernstück seiner Reform und ihre Sollbruchstelle.

Im ersten Teil »Sicherstellung der Versorgung« der rund 90 Seiten starken Antragsmappe geht es um die zentralen, hoch umstrittenen Inhalte des geplanten Reformgesetzes. Entsprechend dringlich sind die Anträge etwa zu den geplanten »Apotheken light« formuliert.

So fordert der Leitantrag »Apotheken nur mit Apotheker*in«, eingebracht von der Landesapothekerkammer Hessen sowie der Apothekerkammer Nordrhein, der Gesetzgeber möge »unverzüglich Maßnahmen« ergreifen, »um die bewährte Struktur zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch öffentliche Apotheken zu schützen und zu stärken«.

Unklarheiten und Probleme bei der Arzneimittelabgabe, die tagtäglich aufträten, könnten nur von Apothekerinnen und Apothekern aufgefangen werden. Anstatt endlich das Honorar anzupassen, versuche das BMG mit seinen Reformplänen, die bestehenden, verlässlichen Strukturen und den Apothekerberuf zu schwächen. Dies sei unverantwortlich. »Diese Politik tragen wir als Berufsstand nicht mit«, schreiben die Kammern.

Auch der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) erteilt der »Apotheke light« eine Absage. Der Begriff Apotheke werde entwertet, die Apothekenpflicht »faktisch abgeschafft«. Es dürfe niemals ernsthaftes Ziel einer Bundesregierung sein, die Qualität der Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung »auf ein unverantwortliches Niveau« zu reduzieren.

Ein weiteres aktuelles Reformvorhaben des BMG hat die Kammer Nordrhein auf der Agenda. Sie nimmt sich die Notfallreform (NotfallG) vor, die unter anderem sogenannte Integrierte Notfallzentren (INZ) vorsieht. Um die Arzneimittelversorgung in einer Notdienstpraxis sicherzustellen, sollen laut den Reformplänen die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zusammen mit dem jeweiligen Krankenhausträger einen Versorgungsvertrag mit einer öffentlichen Apotheke schließen.

Die Kammer Nordrhein fordert, dass die Apotheken beziehungsweise Apothekerkammern hierbei einbezogen werden, denn die Verantwortlichkeit für die Sicherstellung des Notdienstes müsse in Händen der Apothekerschaft bleiben. Gegebenenfalls seien die rechtlichen Möglichkeiten der Apothekerschaft zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in den geplanten Notfallzentren zu erweitern.

Zuerst in die Apotheke vor Ort

Auf den demografischen Wandel will die Kammer Hessen mit einem »Strategiepapier 2040« antworten, das auf dem »Perspektivpapier 2030« basiert. Es solle die pharmazeutische Versorgung ganzheitlich unter Einbeziehung der fortschreitenden Technisierung betrachten und der Politik die Vorschläge des Berufsstands für diese gesamtgesellschaftliche Herausforderung darlegen.

Den Schulterschluss mit den Ärzten suchen die Apothekerkammer Berlin und der Berliner Apotheker-Verein. »Zuerst in die Apotheke vor Ort« lautet ihr Antrag, der darauf abzielt, Apotheken als zusätzliche Säule der Erstversorgung von leichteren akuten Erkrankungen zu etablieren. Vorbild seien hier Länder wie Großbritannien oder die Schweiz. Apotheken könnten auch hierzulande die erste Anlaufstelle bei akuten gesundheitlichen Problemen sein, die keinen lebensbedrohlichen Zustand darstellen.

Mit ihrer Expertise wollen die Apotheken zudem von sogenannten Symptom-Checkern einbezogen werden; das sind Apps, die Menschen helfen sollen, ihre Beschwerden richtig einzuschätzen. Bislang seien die Apotheken außen vor, kritisieren die Kammern aus Hessen, Nordrhein und Berlin.

Mehr Geld fürs Fixum, für Boten- und Notdienste

Der größte Block im Antragsbuch trägt die Überschrift »Rahmenbedingungen der Berufsausübung«. Die gut zwei Dutzend Anträge befassen sich mit verschiedenen Aspekten des Apothekenhonorars, aber auch vergleichsweise neuen Themen wie Impfungen, PoC-Tests und Telepharmazie.

Vom Apothekerverband Nordrhein kommt beispielsweise eine Art Grundsatzantrag, um die öffentliche Apotheke insgesamt zu stärken. Erhöhung und Dynamisierung des Fixums sowie höhere Honorierung für Botendienste, Betäubungsmittel-Dokumentation und Rezepturanfertigung gehören ebenso zu den Forderungen wie auf Kassenseite eine Absenkung des Zwangsrabatts, erleichterte Austauschregeln und retaxsichere E-Rezepte. Die Begründung des Antrags ist knapp: Die Arzneimittelversorgung muss gesichert werden.

Der Geschäftsführende Vorstand der ABDA fordert ebenfalls eine »deutliche Erhöhung« des Fixums und dessen Dynamisierung, außerdem eine Reaktion des Gesetzgebers auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Skonto-Verbot. Letztere hat Minister Lauterbach in seinem ApoRG versteckt – mutmaßlich als Druckmittel oder Verhandlungsmasse gegenüber einer insgesamt ablehnenden Apothekerschaft.

Mehrere Kammern und Verbände können sich außerdem eine höhere Notdienstgebühr vorstellen: 4,20 Euro pro Inanspruchnahme, zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens das Doppelte. Die Bevölkerung solle damit »für den eigentlichen Sinn und Zweck des Notdienstes sensibilisiert werden«, heißt es. Die Organisationen aus Baden-Württemberg und Westfalen-Lippe bringen außerdem eine Erhöhung der von den Kassen bezahlten Notdienstgebühr von 2,50 auf 5 Euro ins Spiel.

Weil das alles irgendwie gegenfinanziert werden muss, möchte der LAV Baden-Württemberg Effizienzreserven bei den Krankenkassen heben. Deren Verwaltungskosten lägen mit 14,7 Milliarden Euro nämlich deutlich über dem Wertschöpfungsanteil der Apotheken. Also: weniger Krankenkassen und nicht unbedingt notwendige Leistungen streichen – etwa Kochkurse zur Neuversichertenakquise. Kammer und Verein aus dem Saarland fordern außerdem eine Bagatellgrenze für Retaxationen, um Kassen und Apotheken zu entlasten.

Telepharmazie in der Definition der Apotheker

Die Apothekerkammern aus Bayern und Nordrhein wünschen sich eine koordinierte Implementierung der Telepharmazie. Die vorgeschlagene kleinteilige Definition und die ausführliche Begründung des Antrags spiegeln die Sorge der Apothekerschaft wider, bei dem Thema von der Politik bewusst missverstanden zu werden. Lauterbachs ApoRG-Entwurf deutet darauf hin, dass der Minister unter dem Begriff Telepharmazie eher ferngesteuerte PTA versteht.

Eine vorsichtige Annäherung wagt die Kammer Nordrhein in einem Antrag zum »intelligenten Einsatz des pharmazeutischen Personals«. Dem Fachkräftemangel müsse »unter Nutzung eventueller telepharmazeutischer Möglichkeiten« mit eigenen Konzepten begegnet werden – aber »unter Beachtung der uneingeschränkten Leitung des Apothekers«.

Im benachbarten Gebiet der assistierten Telemedizin in Apotheken wünscht sich die Kammer Hamburg die Definition konkreter Indikationen – beispielsweise der telemedizinisch -unterstützten Behandlung von Harnwegsinfekten. »Eine Kooperation mit der Ärzteschaft ist explizit gewünscht«, heißt es vorsorglich. Vor allem die Notfallambulanzen sollen so entlastet werden.

Mehr Testen und Impfen

Zusätzliche Aufgaben haben die Apotheken mit den Impfungen und den pharmazeutischen Dienstleistungen schon übernommen. Weil damit der Platzbedarf steigt, verlangt die Apothekerkammer Berlin kleine Ausnahmen von der Raumeinheit. Ein Hausflur sollte kein Hindernis darstellen, so das Argument.

Apropos neue Aufgaben: Die Organisationen aus Bayern wollen Testungen in Apotheken, vor allem zur Pharmakogenetik, ausweiten, die Berliner mehr Totimpfstoffe verimpfen – zumindest in diesen Punkten gibt es eine Übereinstimmung mit den Lauterbach’schen Plänen. Und das erfolg-reiche Modellprojekt zur Arzneimitteltherapiesicherheit, bekannt unter dem Namen ARMIN, soll laut einem gemeinsamen Antrag mehrerer Organisationen in die Regelversorgung überführt werden.

Während die Ärzte teilweise noch gegen das Impfen in Apotheken anrennen, würde es der AVWL sogar Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) und PTA unter apothekerlicher Aufsicht gern erlauben.

Die Einführung des E-Rezepts sollte unter anderem die Zusammenarbeit der Heilberufe erleichtern, doch in der Heimversorgung ist das noch nicht der Fall. Hier wird eine Klarstellung zum Zuweisungsverbot in § 11 Apothekengesetz (ApoG) gewünscht. Eine Direktübermittlung von E-Rezepten via KIM an die heimversorgende Apotheke soll ermöglicht werden.

Einen achtseitigen Katalog möglicher Maßnahmen zum Bürokratieabbau enthält ein gemeinsamer Antrag von Kammer und Verein des Saarlands. Es geht unter anderem um die Anzeigepflicht von Schutzimpfungen, Dokumentation von Rezepturen, Defekturen bei bestehenden Lieferengpässen und die aus Sicht der Apotheker überflüssige Belegausgabepflicht.

Digitale Kommunikation weiterentwickeln

Zum Thema Digitalisierung werden in diesem Jahr neun Anträge beim Deutschen Apothekertag eingebracht. Der geschäftsführende ABDA-Vorstand fordert den Gesetzgeber auf, die Qualität der für die Arzneimitteltherapie relevanten Daten in der elektronischen Patientenakte (EPA) und des darin enthaltenen elektronischen Medikationsplans (EMP) zu verbessern.

Um daraus einen Mehrwert für die Patientensicherheit generieren zu können, müssten Daten zur Arzneimitteltherapie sowie weitere relevante Daten wie Diagnosen, Allergien und Unverträglichkeiten für die Apotheke einsehbar und in der Apothekensoftware be- und verarbeitbar sein, heißt es in dem Antrag. Dies setze einheitliche Strukturierungen und Kodierungen der jeweiligen Daten in der EPA voraus.

Um eine standeseigene EPA-Whitelabel-Lösung geht es in einem Antrag der Apothekerkammer Berlin. Als Lehre aus der E-Rezept-Einführung spricht sich die Kammer für eigene Entwicklungen aus, um der Digitalisierung des Gesundheitswesens zu begegnen. Die einheitlichen Lösungen sollen sicherstellen, dass allen Apotheken die notwendigen Grundfunktionen, Ansichten und Prozesse zur Verfügung stehen.

In einem weiteren Antrag der Apothekerkammer Berlin wird gefordert, die sichere, durch die Telematik-Infrastruktur (TI) gestützte digitale Kommunikation im Gesundheitswesen (KIM, TIM) weiterzuentwickeln. Patientinnen und Patienten sollen die Möglichkeit haben, wesentliche Inhalte aus Kommunikationsverläufen einzusehen.

Die TI durch redundante Systeme so abzusichern, dass ein Ausfall bestmöglich ausgeschlossen ist, fordert die Landesapothekerkammer Hessen vom Gesetzgeber. »Die TI ist mit der flächendeckenden Einführung des E-Rezepts das Rückgrat der Apotheke geworden. Noch nie waren Apotheken von einer externen technischen Lösung so abhängig wie heute«, heißt es in der Antragsbegründung.

Anschließend an das Thema Sicherheit fordert die Apothekerkammer Berlin das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf, spezifisch für Apotheken Informationsmaterial zur Umsetzung erforderlicher Anforderungen an Cybersicherheit zur Verfügung zu stellen sowie die gesetzlichen Pflichten der Apotheken auf das Notwendigste zu beschränken. Apotheken seien aufgrund ihrer bisherigen vulnerablen Sicherheitsstrukturen vermehrt Cybersicherheitsangriffen ausgesetzt.

Ein weiterer Antrag der Apothekerkammer Berlin dreht sich um einen standardisierten Apothekenbrief für eine strukturierte Auswertung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL). Die Daten und Ergebnisse, die bei den verschiedenen pDL erhoben werden, müssten möglichst einfach zwischen den einzelnen Akteuren im Gesundheitswesen ausgetauscht sowie den Versicherten in der EPA zur Verfügung gestellt werden können, heißt es zur Begründung.

Der Apothekerverband Brandenburg fordert das BMG auf, die selbst formulierten Vorgaben an die Digitalisierung des Gesundheitswesens in den eigenen Verordnungen schnellstmöglich anzupassen. Zum 1. Januar 2024 sei das E-Rezept flächendeckend verbindlich geworden; trotzdem bestehe nach wie vor in der Praxis erhebliches Streitpotenzial hinsichtlich der Umsetzung der Vorgaben der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV). Diese Auseinandersetzungen führten dazu, dass die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch Unklarheiten behindert werde, Apotheken zusätzlichen Retaxrisiken ausgesetzt seien und darüber hinaus grundsätzlich der Erfolg der Einführung des E-Rezepts infrage gestellt werde.

Im Rahmen der Implementierung digitaler strukturierter Behandlungsprogramme fordert die Apothekerkammer Berlin den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf, Apotheken vor Ort zu berücksichtigen, um deren Expertise als Schnittstelle digitalisierter Arzneimittelversorgungsprozesse zu nutzen und deren Bedeutung als integraler Bestandteil qualitativ hochwertiger Versorgung zu stärken.

Pharmazeutische Kompetenz steht über KI

Der vierte und letzte Block der Antragsberatung befasst sich mit den Themen Ausbildung und pharmazeutische Kompetenz.

Künstliche Intelligenz spielt schon heute in vielen Lebensbereichen eine große Rolle – und die Bedeutung von KI-Anwendungen wird auch im Gesundheitswesen zunehmen. Der geschäftsführende ABDA-Vorstand stellt daher einen Antrag zur »Stärkung pharmazeutischer Kompetenzen beim Einsatz KI-gestützter Systeme«.

Der Gesetzgeber soll rechtlich sicherstellen, dass die Verwendung von KI-gestützten Systemen ausschließlich empfehlenden Charakter hat. Das letzte Wort über eine medizinische Behandlung müsse immer bei einem entsprechend ausgebildeten Heilberufler liegen. KI-Anwendungen könnten zwar eine wichtige Unterstützung sein, die Systeme seien allerdings nicht in der Lage, alle individuellen Aspekte eines Versorgungsfalls adäquat zu berücksichtigen.

PTA- und PKA-Ausbildung stärken

Der Berliner Apotheker-Verein fordert eine duale PTA-Ausbildung, da diese besonders praxisbezogen sei. Außerdem mache eine entsprechende Vergütung den PTA-Beruf attraktiver.

Auch die beiden Berufsorganisationen des Saarlandes befassen sich mit der PTA-Ausbildung. Der Gesetzgeber soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass PTA während ihrer gesamten Ausbildung eine Vergütung erhalten. Der eklatante Mangel an PTA sei auch darauf zurückzuführen, dass die Ausbildung an Attraktivität verloren habe. Ohne eine Ausbildungsvergütung habe der Beruf keine Zukunft.

Um die Ausbildung von Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) geht es in einem Antrag des Berliner Apotheker-Vereins. Die Antragssteller wünschen sich, dass Informations- und Kommunikationssysteme verstärkt im Lehrplan berücksichtigt werden. Diese würden aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung immer wichtiger. Außerdem müsse das pharmazeutische Personal in Apotheken von nicht-pharmazeutischen Aufgaben entlastet werden.

Die Apothekerkammer Berlin wünscht sich zudem ein digitales und bundesweit einheitliches Weiterbildungsportal für die Apothekerkammern. Hier sollen alle für die Weiterbildung relevanten Inhalte gespeichert werden. Ein solches Portal könne viele Prozesse rund um die Weiterbildung vereinfachen und so die Kammern und die Apotheker entlasten.

Wer nach der Antragsberatung in München noch immer nicht genug hat, sollte die Drucksache 2.25 der Apothekerkammer Berlin unterstützen. Darin wird gefordert, dass die in einen Ausschuss verwiesenen Anträge in hybrider Form mit allen interessierten Delegierten besprochen werden sollen.

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