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Gematik-Entscheidung

IBM baut mit Zur Rose das deutsche E-Rezept-System

Ein Konsortium um den US-amerikanischen IT-Konzern IBM wird damit beauftragt, den nationalen E-Rezept-Fachdienst aufzubauen. Nach einer längeren Ausschreibungsphase hat die Gematik den wichtigen Auftrag an insgesamt fünf Konzerne vergeben. Mit dabei ist auch die Zur Rose-Tochter E-Health-Tec. Der apothekereigene Dienstleistungskonzern Noventi ging dem Vernehmen nach leer aus.
Benjamin Rohrer
16.11.2020  07:00 Uhr

Das Herzstück des E-Rezept-Systems

Was genau ist dieser Fachdienst? Damit Ärzte E-Rezepte verordnen und Apotheker in ihren Warenwirtschaftssystemen E-Rezepte annehmen und bearbeiten können, müssen nicht nur die Software-Lösungen bei den Heilberuflern umgestellt werden. Vielmehr wird derzeit die Telematik-Infrastruktur (TI) aufgebaut, in der unter anderem E-Rezepte sicher zur Anwendung kommen können, also gewissermaßen eine Datenautobahn im Gesundheitswesen. Doch die E-Rezepte werden nicht einfach über eine sichere Leitung vom Arzt an die vom Patienten gewählte Apotheke gesendet. Vielmehr erzeugt der Mediziner die elektronische Verordnung, die dann auf einem zentralen Server (Fachdienst) verschlüsselt abgelegt wird. Gleichzeitig erzeugt wird ein Code für den Patienten. Mit diesem Code ermöglicht der Patient der Apotheke seiner Wahl dann den Zugriff auf die auf dem Server abgelegte Verordnung. Ein weiteres wichtiges Element in diesem System ist der sogenannte Identity-Provider, der die Identität der auf die Verordnungen zugreifenden Personen prüft und freigibt. Der Identity Provider ist allerdings nicht Gegenstand des IBM-Vertrags.

Konkret hat die Gematik in einer EU-weiten Ausschreibung für den Fachdienst Anbieter gesucht, die die für das E-Rezept erforderliche Infrastruktur in »hochverfügbaren, georedundanten Rechenzentren, die Lieferung, Installation und Support der skalierbaren Hard- und Software-Komponenten und die Entwicklung einer vertrauenswürdigen Ausführungsumgebung und eines Identity Providers« zur Verfügung stellen. Bis März 2021 müssen die Auftragsnehmer eine Testumgebung des E-Rezept-Systems bereitstellen, bis zum 23. Juni 2021 muss der Fachdienst in Betrieb genommen werden. Die Laufzeit des Auftrags beträgt zwei Jahre.

Zahlreiche Sicherheitskriterien

Die Auftragsnehmer müssen viele Voraussetzungen erfüllen. Schon in den Spezifikationen des E-Rezepts hatte die Gematik vorgegeben, dass der oder die Betreiber des Fachdiensts keinen Zugriff auf die Gesundheitsdaten der Patienten haben, die auf dem E-Rezept stehen. Außerdem sind die Stabilität und der Schutz vor Angriffen weitere wichtige Kriterien. Der Fachdienst muss zudem auf Ausfälle reagieren können und zweifach sicher redundant aufgebaut werden. Die Gematik überwacht dieses System und hat laut Ausschreibung das Recht, jederzeit auf die Anwendungen kontrollierend zuzugreifen.

Gematik-Chef Markus Leyck Dieken verteidigte gegenüber der PZ den Zuschlag an das Konsortium. Leyck Dieken zufolge ist die Leistungsfähigkeit ausschlaggebend gewesen. Der Gematik-Chef wörtlich: »Wir dürfen uns zum heutigen Tag noch nicht zum Vergabeverfahren äußern. Fest steht, dass wir uns bei der Vergabe streng an die Zuschlagskriterien einer öffentlichen EU-weiten Ausschreibung halten, die durch den Verwaltungsausschuss der Gesellschafter entsprechend beschlossen wurde. Mir ist wichtig zu betonen, dass das System der EU-weiten Ausschreibung diskriminierungsfrei ist – es wäre somit nicht möglich, bestimmte ausländische Anbieter von vornherein auszuschließen.  Verbunden mit den sehr strengen publizierten Kriterien zu Wirtschaftlichkeit und einer Vielzahl weiterer Qualitäten erfolgt der Zuschlag am Ende an den Anbieter, der uns die beste Leistungsfähigkeit zu guten Konditionen für den Fachdienst darstellen kann. Eines möchte ich unbedingt klarstellen: Der Betreiber des Fachdienstes hat keinerlei Zugriff auf die Rezeptinhalte und auch nicht auf die Daten der Apotheken im Verzeichnis.«

Bei den Apothekern dürfte insbesondere die Beauftragung des Zur Rose-Konzerns trotzdem für Unverständnis sorgen. Denn gerade beim Thema E-Rezept hatte der Konzern zuletzt immer wieder für bedenkliche Entwicklungen gesorgt. Im Juli hatte der Versandapotheken-Konzern die Online-Praxis Teleclinic übernommen und sich dafür auch in der Politik viele Kritiker eingehandelt. Und Zur Rose-Chef Walter Oberhänsli hat erst kürzlich wieder gezeigt, was er von den Grundregeln der Arzneimittelversorgung hält, als er beim BVDVA-Kongress die strikte Trennung zwischen Abgabe (Apotheke) und Verordnung (Arzt) in Frage stellte.

 

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