Homepage zu pharmazeutischen Dienstleistungen ist online |
Daniela Hüttemann |
14.06.2022 11:00 Uhr |
Gut vorbereiten können sich die Apotheken mit dem Arbeitsmaterial der ABDA. / Foto: Adobe Stock/.shock
Welche Fortbildung brauche ich? Welche Versicherten sind wie oft anspruchsberechtigt? Welche Formalien habe ich zu beachten? Wie führe ich die Dienstleistung praktisch durch? Wie dokumentiere ich alles und wie rechne ich ab? Für all diese Fragen hat die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände umfangreiches Material vorbereitet, das ab sofort auf der ABDA-Website im Mitglieder-Bereich unter www.abda.de/pharmazeutische-dienstleistungen bereitsteht. Die Log-in-Daten sind jede Woche im Impressum der PZ-Printausgabe zu finden.
Grundsätzlich sind dort die vertraglich vereinbarte Leistungsbeschreibung, die Prozessbeschreibung (Flussdiagramm) und die Vereinbarung, die mit dem Patient getroffen wird, zu finden. Neben den ausführlichen Beschreibungen sollten sich Apotheken die zahlreichen Arbeitsmaterialien ansehen, darunter auch Dokumente zur Datenerfassung, Gesprächsleitfäden, Standardarbeitsanweisungen sowie Checklisten und Flyer zur Arzt- und Patienteninformation ansehen. Zudem findet sich dort eine Vorlage für eine schriftliche Vereinbarung, da der Patient jeweils schriftlich einwilligen muss, bevor die jeweilige Dienstleistung durchgeführt werden kann, und den Erhalt quittieren muss. Auch Angaben, wie das Ganze abgerechnet wird und zu welchen Preisen, finden sich auf der Homepage, ebenso ein Abrechnungsmuster.
Die Informationen und das Material stehen jeweils einzeln für die fünf abrechnungsfähigen pharmazeutischen Dienstleistungen zur Verfügung. Jede Dienstleistung hat zudem eine Sonder-Pharmazentralnummer (SPZN) bekommen:
Zu der pharmazeutischen Betreuung spezieller Patientengruppen, also den Organtransplantierten sowie Patienten mit oraler Antitumortherapie, sind noch Arbeitsmaterialen in Arbeit, die sukzessive ergänzt werden sollen.