| Cornelia Dölger |
| 05.10.2026 12:20 Uhr |
In der Regel sollten zudem individuell angefertigte Hilfsmittel, versorgungsintensive Leistungen oder langfristige Versorgungen mit hohem Betreuungsbedarf für Ausschreibungen nicht geeignet sein.
Vorgesehen ist überdies ein befristeter Preisabschlag von 3 Prozent auf Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgungen in den Jahren 2027 und 2028. Die Krankenkassen sollen diesen Abschlag direkt bei der Rechnungsbegleichung vornehmen, um Ausgaben zu senken und Bürokratie zu vermeiden. »Der Abschlag ist damit auf sämtliche Abrechnungen anzuwenden, die im Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 bei der zuständigen Kranken- oder Pflegekasse eingehen.« Maßgeblich sei der Rechnungseingang bei der Krankenkasse. »Mit dem Rechnungseingang wird ein objektiv feststellbares und im Abrechnungsverfahren automatisiert auswertbares Kriterium gewählt.«
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) lehnt die Pläne ab. »Ausschreibungen im sensiblen Bereich der Hilfsmittelversorgungen sind bereits in der Vergangenheit krachend gescheitert. Sie sind keine Option für die Zukunft. Sie führen nachweislich zu einer Verschlechterung der Patient:innen-Versorgung mit Hilfsmitteln, ohne Ausgaben zu reduzieren«, so BVMed-Geschäftsführer Marc-Pierre Möll.