Laut einer Studie im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbands nehmen viele Pflegebedürftige mit geringem Einkommen ihnen zustehende Leistungen des Staates aus Scham nicht in Anspruch. / © Adobe Stock/Photographee.eu
Viele Pflegebedürftige mit geringem Einkommen nehmen laut einer neuen Studie ihnen zustehende Leistungen des Staates nicht in Anspruch. Der Pflegeexperte und Rechtswissenschaftler Thomas Klie kommt in der Studie im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbands zu dem Schluss, dass in der häuslichen Pflege nur weniger als 20 Prozent der Betroffenen ihre Ansprüche auf »Hilfe zur Pflege« geltend machen, wie aus der in Berlin veröffentlichten Erhebung hervorgeht.
»Hilfe zur Pflege« können Pflegebedürftige mit zu wenig Einkommen zur Bezahlung der Pflege beim Sozialamt beantragen, wenn etwa die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Laut der Studie kommt diese Hilfe bei den Menschen in Pflegeheimen viel stärker an. Rund 42 Prozent der zuletzt rund 800.000 Pflegebedürftigen in Heimen haben sie demnach zuletzt bekommen (2023). Von den in Betracht kommenden 4,2 Millionen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad zwei bis fünf außerhalb von Einrichtungen seien es nur rund 76.000 gewesen, also nur 1,8 Prozent.
Nach Hochrechnung der Studie haben rund 390.000 der zu Hause gepflegten Menschen Anspruch auf die Sozialleistung. Einkommen und Vermögen würden in den Fällen zusammen mit den Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die eigenen Bedarfe zu decken.
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) geht von etwas anderen Zahlen aus, nach denen zuletzt nur rund 35 Prozent der Pflegebedürftigen in Heimen Hilfe zur Pflege bekommen haben. Diese Zahl sei realistischer und ergebe sich, wenn nicht betrachtet werde, wer im Laufe eines Jahres, sondern zu einem Stichtag die Hilfe vom Staat erhalten habe, erläuterte ein Sprecher. Generell ist die gesetzliche Pflegeversicherung aus Sicht des PKV-Verbands bereits auf die Bedürfnisse der Einzelnen abgestimmt. Doch sei das Leistungsrecht »nicht transparent genug, so dass die Pflegebedürftigen diese Möglichkeiten nicht immer nutzen«, wie der Verbandssprecher sagte.
Dass mehr Menschen »Hilfe zur Pflege« erfolgreich beantragen könnten, nimmt die Studie auch anhand von Daten für die Grundsicherung an. Angenommen wurde, dass sich die Anteile fehlender Inanspruchnahme in beiden Fällen in etwa entsprechen. So kommt die Erhebung zu dem Ergebnis, dass mehr als 300.000 Menschen ohne »Hilfe zur Pflege« auskommen, obwohl sie diese bekommen könnten. Der Paritätische Gesamtverband macht Unwissen, Scham oder ausbleibende Beratung Betroffener dafür verantwortlich.
In den Stadtstaaten Hamburg und Berlin werde »Hilfe zur Pflege« dabei ambulant in größerem Ausmaß gewährt, im Saarland, Sachsen, Thüringen, Baden-Württemberg und Niedersachsen sowie Rheinland-Pfalz in eher geringem, so die Studie. »Bund und Länder müssen endlich die Menschen in der ambulanten Pflege in den Blick nehmen und Pflegearmut entschieden bekämpfen«, sagte Hauptgeschäftsführer Joachim Rock.
»Das Beispiel der Pflegearmut zeigt sehr anschaulich, wohin das Gerede davon, dass wir uns den Sozialstaat nicht mehr leisten können, in der Praxis führt«, sagt Sören Pellmann (Die Linke). »Gesetze nützen wenig, wenn sich das gesellschaftliche Klima dem Gefrierpunkt nähert. Wir brauchen einen grundlegenden Richtungswechsel. Wir müssen uns voller Überzeugung zum Sozialstaat bekennen und sagen: Wir wollen eine solidarische Gesellschaft«, so der Fraktionsvorsitzende der Partei.
Der Sprecher des PKV-Verbands sagte: »Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet bereits heute individuelle Lösungen – doch viele Pflegebedürftige kennen diese Möglichkeiten gar nicht.« Das Leistungsrecht müsse vereinfacht werden. Allerdings belasteten weniger finanzielle Eigenanteile die Betroffenen – sondern vielmehr die Doppelbelastung aus Pflege und beruflichen oder anderen familiären Verpflichtungen.