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Patientenakte-App
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Hilfe bei Terminbuchung

Die allermeisten Versicherten haben inzwischen auch digitale Akten für Behandlungsdaten. Doch viele nutzen sie nicht aktiv. Wird das mit neuen Funktionen attraktiver?
AutorKontaktdpa
Datum 07.04.2026  12:15 Uhr
E-Überweisungen sollen bis 2029 starten

E-Überweisungen sollen bis 2029 starten

Vorgesehen sind zudem generelle Regelungen, die auch schon bestehende kommerzielle Plattformen für Terminbuchungen betreffen. Dazu sollen die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Kassen Anforderungen vereinbaren. Sie sollen gewährleisten, dass gesetzlich Versicherte einen »gleichmäßigen« Zugang zur Versorgung erhalten - indem etwa ausgeschlossen werden muss, dass jemand wegen Vorerkrankungen nur nachrangig Termine bekommt.

Außerdem soll die Einführung von E-Überweisungen geregelt werden. Angestrebt wird, dass sie ab 1. September 2029 etwa von hausärztlichem Personal genutzt werden sollen, um Patienten zu Fachärztinnen oder Fachärzten zu schicken.

Die Kassen unterstützen die Pläne. Für Patientinnen und Patienten bringe es deutliche Vorteile, wenn die E-Akte eine Schlüsselrolle einnehme und mit neuen Services verknüpft werde, sagte der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas. Damit es bei Terminvergaben aber immer nach der medizinischen Dringlichkeit gehe, müssten einheitliche Standards bei der Ersteinschätzung gelten. »Kommerzielle Interessen haben bei der Terminvermittlung keinen Platz«, so Baas.

Noch verhaltene Nutzung bei Versicherten

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßte es, dass mit dem multimedialen System der 116 117 millionenfach bewährte Kanäle für digitale Ersteinschätzungen und Terminvermittlungen genutzt werden sollen. Wenn die Politik die Rolle der ePA aufwerten wolle, müssten aber vor allem die Kassen die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern noch erheblich steigern.

Laut Ministerium hatten zuletzt rund vier Millionen Versicherte eine digitale Gesundheits-Identität, die ihnen Zugriff auf ihre ePA zum Beispiel am Smartphone ermöglicht. Dabei gilt: Man kann sich einloggen, braucht es aber nicht. Fürs erste Verwenden der App muss man sich zunächst einmal identifizieren und freischalten lassen. Verbraucherschützer und Kassen monieren, dass die Verfahren dafür für viele zu kompliziert seien.

»Auto steht halbfertig am Straßenrand«

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte neue Ideen, wies aber auf Probleme bei den Grundfunktionen und beim Befüllen der E-Akten durch Praxen und Kliniken hin. Es gelte erst einmal, »das Auto auf die Straße zu bringen«, sagte Vorstand Eugen Brysch. »Zurzeit steht es halbfertig am Straßenrand«, so Brysch.

Vorbereitet werden soll mit dem Digitalgesetz auch die vorgesehene Einführung eines verbindlichen Systems, bei dem Patientinnen und Patienten in der Regel zu erst in eine Hausarztpraxis gehen sollen. Diese soll sie dann bei Bedarf - mit Termin in einem bestimmten Zeitraum - an fachärztliches Personal überweisen.

Die Kassen werben für einen »digitalen Versorgungspfad« mit elektronischen Ersteinschätzungen, Überweisungen und Terminvermittlungen. Das unterstütze Versicherte, »dort medizinisch versorgt zu werden, wann und wo sie es benötigen«, sagte die stellvertretende Chefin des Kassen-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis.

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