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Online-Hautcheck als TK-Leistung

Hautärzte warnen vor Honorar-Einbruch

Die Techniker Krankenkasse (TK) bezahlt ihren Versicherten seit Kurzem Online-Ersteinschätzungen bei Hautproblemen. Dafür hat nicht nur das Schweizer Start-up Onlinedoctor gekämpft, sondern auch der Berufsverband der deutschen Dermatologen. Dessen Präsident sorgt sich nun aber um die Vergütung.
Cornelia Dölger
13.11.2020  12:00 Uhr

Seit Anfang der Woche gehört die fachärztliche Online-Beratung von Hautproblemen zum Leistungskatalog der TK. Sie sei damit die erste gesetzliche Krankenversicherung, die dies anbiete, teilte die TK mit. Die Versicherten schildern demnach in einem strukturierten Fragebogen ihre Beschwerden und laden Fotos der betroffenen Hautstellen hoch. TK-Versicherte müssen zusätzlich ihre Versichertennummer angeben und ein Foto ihrer Gesundheitskarte einstellen.

Innerhalb von 48 Stunden schätzt ein niedergelassener Hautarzt die Symptome ein und empfiehlt eine Therapie. Die Patienten erhalten per Mail einen Link und per SMS einen Freischaltcode. Damit können sie die Empfehlung des Arztes aus dem gesicherten Portal herunterladen. Die Patienten erhielten damit »eine komfortable, hochwertige und sichere Behandlung ohne lange Anfahrt und Wartezeit. Die Teilnehmer können losgelöst von Öffnungszeiten jederzeit ihre Probleme schildern«, lobte TK-Chef Jens Baas. Gerade für Menschen im hektischen Berufsalltag, aber auch mit Blick auf den Infektionsschutz in Coronavirus-Zeiten sei das »eine hochattraktive und innovative Lösung«.

Zwei Seiten der Medaille

Die Freude teilt der Dermatologenverband durchaus – immerhin arbeitet er eng mit dem Schweizer Unternehmen Onlinedoctor zusammen und bezeichnet sich darüber hinaus als Initiator der deutschen Plattform, die vor einem Jahr gestartet ist. Der Zugang zum ersten Gesundheitsmarkt sei für jedes Start-up ein Meilenstein, sagte Klaus Strömer, Präsident des Berufsverbands deutscher Dermatologen (BVDD), der PZ. Doch: »Bei aller Freude über diesen Schritt muss man auch die andere Seite der Medaille betrachten.« Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass beim Übergang in die Regelversorgung oftmals Chancen verpasst würden, digitale Strukturen zu etablieren.

Etwa sei bereits die synchrone Videosprechstunde der Hautärzte daran gescheitert, dass nach deren Einführung in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Vergütung erheblich gesenkt wurde. Weitere Negativbeispiele seien die Auflichtmikroskopie sowie die Laserepilation bei Transgenderpatienten. »Das ist das Problem bei Kooperationen mit Krankenkassen«, so Strömer. Es gebe auskömmliche Elemente für Selbstzahler am Markt. Komme dann eine Krankenkasse hinzu, folge die Honorierung, daraufhin dann der Übertritt in die Regelversorgung – »und dann ist diese Leistung im schlechtesten Fall nicht mehr lukrativ«. Solche Szenarien gelte es zu verhindern. Immerhin beteiligt sich Strömer zufolge inzwischen mehr als jeder zehnte der niedergelassenen Dermatologen an dem Service.

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