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Sichere Arzneimittel-Versorgung

GSAV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) ist am heutigen Donnerstag im Bundesgesetzblatt erschienen. Das Inkrafttreten der Neuregelung der Importquote soll nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gesondert geregelt werden.
Christina Müller
15.08.2019  12:06 Uhr

Jetzt ist es amtlich: Mit reichlich Verspätung hat es das GSAV nun doch ins Bundesgesetzblatt geschafft. Damit tritt es zum Großteil morgen in Kraft. Ausgenommen davon ist unter anderem die Neuregelung der Importquote: Bedingt durch einen redaktionellen Fehler im Gesetz muss das Inkrafttreten im Rahmen eines anderen Gesetzgebungsverfahrens separat festgelegt werden. Dies soll laut BMG schnellstmöglich erfolgen, wie ein Sprecher des Ministeriums gegenüber der PZ betonte. Die Passage, die die Abgabe von Mitteln zur Behandlung von Hämophilie-Patienten durch die Apotheken betrifft, wird Mitte August 2020 wirksam.

Im ersten Entwurf des GSAV war noch die Streichung der Importförderklausel vorgesehen gewesen. Mutmaßlich auf Druck von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) war sie kurz danach in geänderter Form plötzlich wiederaufgetaucht. Eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag deckte auf, dass Altmaier im fraglichen Zeitraum im Austausch mit einem in seinem Wahlkreis ansässigen Arzneimittel-Importeur gestanden hatte. Diese Zusammenhänge stießen nicht nur in der Opposition, sondern auch beim Koalitionspartner SPD auf Kritik. Im Bundesrat formierte sich zunächst ebenfalls Widerstand, letztlich stimmte die Länderkammer dem Gesetz aber doch zu.

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