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Hamburger Apothekerverein

Graue warnt vor Chargenübermittlung beim E-Rezept

Der Hamburger Apothekerverein hat noch viele Kritikpunkte am E-Rezept. Neben der Retaxgefahr und den bekannten Bedenken zum Datenschutz warnt der Verband vor der umfassenden Chargenübermittlung an die Krankenkassen – und hat dazu zwei rechtliche Gutachten erstellen lassen.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 16.11.2022  18:00 Uhr
Zwei Gutachten bestätigen datenschutzrechtliche Bedenken

Zwei Gutachten bestätigen datenschutzrechtliche Bedenken

Seine Rechtsauffassung bestätigten auch zwei rechtliche Gutachten, die er in Auftrag gegeben hatte, einmal beim Datenschutz Nord und zusätzlich bei Dr. Hilko Meyer, Professor für Europarecht, europäisches Wirtschaftsrecht und Recht des Gesundheitswesens an der Frankfurt University of Applied Sciences. Graue habe bereits eine entsprechende Anfrage an den Hamburger Landesdatenschützer gestellt und die Verantwortlichen in Berlin informiert. »Schweigen im Walde ist bislang die Antwort auch auf Nachfrage«, berichtete der HAV-Vorsitzende gestern.

»Den Datenschutz jedoch so ganz zu negieren, um die schnelle Einführung des elektronischen Rezeptes, koste was es wolle, rücksichtslos durchzusetzen, so wie jüngst auch unserer Standesvertretung in den Mund gelegt, lässt völlig außer Acht, dass ein wichtiges Grundrecht verletzt wird.«

Er sprach sich dagegen aus, dass sich die Apothekerschaft als Vorreiter eines unausgegorenen E-Rezepts setzen lässt. »Ein solches System darf erst in Kraft gesetzt werden, wenn es wirklich rund läuft und die notwendige Sicherheitsarchitektur einwandfrei implementiert ist. Bis dahin ist noch ein weiter Weg, um ein hervorragend funktionierendes System zu ersetzen, das Cyberangriffe nicht kennt, auch durch Stromausfälle nicht völlig außer Kraft gesetzt wird und den ausländischen Versendern nicht zusätzlich in die Hände spielt.« Er schätzt, dass dies nicht vor 2024, eher 2025 der Fall sein wird.

Graue warnte zudem vor weiteren Retaxfallen beim E-Rezept: »Dies beginnt schon bei der Frage der europarechtlichen Gültigkeit der Quittungssignatur, setzt sich dann fort bei dem versehentlichen Auseinanderfallen von verordnendem und signierendem Arzt, der falschen Schreibweise des Kostenträgers, der Abweichung vom Artikelstamm und der möglichen Änderung des Zuzahlungsstatus‘ des Patienten zwischen Ausstellung und Einlösung des Rezepts.« Diese Aufzählung sei noch nicht einmal vollständig.

Apothekenhonorar erhöhen statt kürzen

»Wenn hier durch eine drohende Retax-Welle weitere wirtschaftliche Ressourcen verloren gehen, ist dies nicht mehr hinzunehmen«, verdeutlichte der HAV-Vorsitzende. »Wir kämpfen in unseren Apotheken mit Personalmangel, nicht funktionierenden Lieferketten, Chipmangel und immer neuen bürokratischen Anforderungen.«

Vorläufig letzter Schlag ins Gesicht seitens der Politik ist der ab 1. Februar 2023 fällige höhere Kassenabschlag. »Finanziell muss es doch darum gehen – insbesondere vor dem Hintergrund des erheblichen Imagegewinns der Apothekerschaft in der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Pandemiebewältigung – das Fixum zu erhöhen oder zusätzliche Vergütungselemente zu kreieren, deren Benefit nicht durch einen entsprechenden Aufwand zunichte gemacht wird«, so Graue mit Bezug auf die pharmazeutischen Dienstleistungen, die wenn überhaupt kostendeckend, nicht gewinnbringend kalkuliert wurden.

Der HAV fordert wie schon zuvor der Apothekerverband Schleswig-Holstein einen Inflationsausgleich von mindestens 10 Prozent. Graue: »Schafft endlich Grundlagen, die das wirtschaftliche Überleben nicht nur großer Einheiten, sondern auch der lebensnotwendigen Einzelapotheke auf dem Land oder in der Stadt, die wir alle für die flächendeckende Versorgung benötigen, garantieren.«

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