GMK empfiehlt Verlängerung der epidemischen Lage |
Der Bundestag befindet sich gerade in der Sommerpause. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) setzt sich aber dafür ein, dass das Parlament die epidemische Lage von nationaler Tragweite nochmal verlängert. Diese läuft derzeit nächsten Monat aus. / Foto: Fotolia/neirfy
Hintergrund sei, dass eine Fortführung von Infektionsschutzmaßnahmen auch danach absehbar sei, heißt es in einem einstimmigen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) von Montag. Er liegt der Pharmazeutischen Zeitung vor. Der Bundestag hatte zuletzt am 11. Juni festgestellt, dass die Sonderlage wegen der Corona-Pandemie fortbesteht - ohne eine erneute Bestätigung des Parlaments würde sie nach drei Monaten auslaufen.
Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Bayerns Ressortchef Klaus Holetschek (CSU), erklärte: «Wir bitten den Bundestag, die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite über den 11. September hinaus fortzuführen. Das ist notwendig, um Infektionsschutzmaßnahmen in den Ländern weiterhin umzusetzen, wenn dies geboten ist. Angesichts steigender Infektionszahlen halten wir das für wichtig, denn wir dürfen uns nicht voreilig unserer erprobten Instrumente berauben.»
Die festgestellte Lage gibt dem Bund das Recht, direkt ohne Zustimmung des Bundesrates Verordnungen zu erlassen, etwa zu Tests, Impfungen, zum Arbeitsschutz oder zur Einreise. Zudem beziehen sich konkrete Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen, die die Länder festlegen können, laut Infektionsschutzgesetz auf die Feststellung dieser «epidemischen Lage».
Auch die Beschlussvorlage zur Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), die am heutigen Dienstag stattfindet, empfiehlt, die epidemische Lage von nationaler Tragweite nochmal zu verlängern.
Nach einer Mitteilung des bayerischen Gesundheitsministeriums präzisierten die Gesundheitsministerinnen und -minister zugleich die Zielgruppe für den Start der Corona-Auffrischungsimpfungen. Es solle diese zunächst geben in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen sowie für Menschen mit Immunschwäche oder Immunsuppression und Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit sowie Höchstbetagte (ab 80 Jahren). Voraussetzung sei, dass die Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Eine Auffrischung können auch alle diejenigen bekommen, die seit mindestens sechs Monaten vollständig mit einem Vektorimpfstoff geimpft sind - also mit den Impfstoffen von Astra-Zeneca oder Johnson & Johnson.
Zudem fordert die GMK das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dazu auf, schnellstmöglich die Aufklärungsbögen für Auffrischungsimpfungen anzupassen sowie die technischen Voraussetzungen für Meldungen der dritten Dosis an das DIM-Register (digitales Impfquotenmonitoring) des Robert-Koch-Instituts und die Ausstellung des entsprechenden digitalen Impfzertifikats zu schaffen.
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