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Keine Antwort aus dem BMG

Gibt es eine Entschädigung für liegengebliebene Grippe-Impfdosen?

Immer noch lagern in vielen Apotheken Grippeimpfstoffe aus der abgelaufenen Saison. Ob es eine Entschädigung für diese Impfdosen gibt, ist unklar. Im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) lässt man sich Zeit mit einer Entscheidung. Auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) beißt dort bislang auf Granit.
Stephanie Schersch
09.06.2021  09:30 Uhr

An die letzte Grippe-Saison denken viele Apotheker nur ungern zurück. Gleich zu Beginn im frühen Herbst hatten sie alle Hände voll damit zu tun, die Ärzte bei einer extrem hohen Nachfrage mit ausreichend Impfstoff zu beliefern. Als im November dann Nachschub in den Markt kam, war der große Ansturm schon wieder vorbei. Viele Offizinen wurden die Vakzine dann schlichtweg nicht mehr los – binnen weniger Wochen waren die Impfstoffe vom Schnelldreher zum Ladenhüter verkommen.

Dabei stapelten sich in den Lagern auch Präparate, die aus der sogenannten Nationale Reserve stammen. Mit insgesamt 6 Millionen Impfdosen hatte der Bund diese Rücklage gefüllt, um die Engpässe im Markt ein Stück weit aufzufangen. Doch aus Sicht vieler Apotheker kam die Reserve schlichtweg zu spät. Bis heute ist unklar, was mit den liegengebliebenen Impfstoffen aus der Rücklage geschieht. Im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) denkt man bereits seit Wochen über eine Art Ausgleich für die zurückgebliebenen Impfdosen nach. Man stehe mit der ABDA zu diesem Thema im Gespräch, hatte das Ressort von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Anfang März gegenüber der PZ erklärt. Seitdem ist es ruhig geworden um dieses Thema.

BMG bleibt Antwort schuldig 

In der Apothekerschaft macht sich jetzt im Juni langsam Unruhe breit. Schließlich liefern die ersten Hersteller in der Regel bereits im Spätsommer die ersten Impfdosen für die neue Saison. Dabei ist noch nicht einmal geklärt, was nun mit den zurückgebliebenen Präparaten aus dem vergangenen Herbst passiert. Immerhin: Im Kühlschrank lagern müssen die Apotheken diese Dosen nicht. Dieser Platz wird zurzeit für die Abwicklung der Covid-19-Impfstoffe gebraucht. Vernichten allerdings sollten die Offizinen die Grippe-Impfdosen auf keinen Fall. Sollte es zu einer Einigung über eine Entschädigung kommen, müssen die Vakzine rückgeführt werden. Ein entsprechendes Konzept hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) nach eigenen Angaben zusammen mit dem pharmazeutischen Großhandel auf Bitten des BMG ausgearbeitet und im Ministerium vorgelegt – das war bereits Mitte März. »Seitdem hat sich der DAV mehrfach an das BMG gewandt, bisher jedoch noch keine verbindliche Rückmeldung zur Sache bekommen«, sagte ein DAV-Sprecher gegenüber der PZ.

Im Ministerium schweigt man sich zu dieser Angelegenheit aus. Auf mehrfache Nachfragen der PZ reagierte das BMG nicht. Unklar ist noch, welche Auswirkungen eine mögliche Einigung über zurückgebliebene Dosen auf die neue Grippe-Saison nehmen könnte. Auch für diesen Herbst hat der Bund wieder eine Reserve beschafft. Unter den knapp 7 Millionen Dosen sind vier tetravalente Impfstoffe, das Hochdosis-Vakzin Efluelda® fehlt allerdings. Das vergleichsweise teure Sanofi-Präparat war im letzten Herbst als Import aus den USA (Fluzone®) Teil der Bundesrücklage, wurde von den Ärzten allerdings nur recht zurückhaltend eingesetzt. Am Ende blieben viele Dosen dieser Vakzine in den Apotheken zurück.

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