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PTA-Reform im Bundesrat

Gesundheitsexperten drängen auf Vermittlungsausschuss

Im Zuge des geplanten Gesetzes zur PTA-Reform droht Ungemach. Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer empfiehlt dem Plenum, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Unter anderem fordert er weiterhin eine Verlängerung der Ausbildungszeit auf drei Jahre.
Ev Tebroke
06.12.2019  14:52 Uhr

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats lehnt das am 29. November vom Bundestag beschlossene PTA-Reformgesetz ab. Die Experten der Länder beschlossen in ihrer Sitzung am 4. Dezember, dem Plenum die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu empfehlen. Insbesondere die Regelungen zur Dauer der PTA-Ausbildung sowie deren Struktur stoßen auf Kritik. Die per Gesetz hier vorgesehenen Reformen greifen aus Sicht der Gesundheitsexperten der Länder zu kurz.

Vor allem fordert der Ausschuss eine Verlängerung der Ausbildungszeit für PTA auf drei Jahre, wobei sich schulische und praktische Ausbildung abwechseln sollen. Das Gesetz sieht bislang keine Verlängerung vor sondern bleibt bei den bislang üblichen 2,5 Jahren: also zwei Jahre Schule und sechs Monate Praktikum in der Apotheke. Während die ABDA an der bisherigen Regelung festhalten möchte, drängen die Berufsvertretungen der PTA auf eine dreijährige Ausbildungszeit.

Stundenumfang der Ausbildung

Auch beim Stundenumfang der schulischen Ausbildung moniert der Ausschuss Defizite und will ihn auf insgesamt 3000 Stunden aufstocken. Das Gesetz sieht derzeit einen Umfang von 2400 Stunden als ausreichend an. Die laut Ausschuss im Gesetz vorgesehenen »umfangreichen« Stundenkürzungen in Grundlagenfächern wie Allgemeine und Pharmazeutische Chemie und Medizinproduktekunde seien nicht akzeptabel. Wiederum seien die Stundenaufstockungen in Fächern wie Arzneimittelkunde nicht ausreichend. Das Gesetz sieht hier insgesamt 320 Stunden vor, der Ausschuss empfiehlt 380 Stunden.

Aus Sicht des Ausschusses ist es sowohl mit dem derzeit für den Unterricht vorgesehenen Stundentableau als auch mit der vorgesehenen Dauer und Struktur der Ausbildung nicht möglich, die notwendigen Kenntnisse und Handlungskompetenzen zu erlangen, die zur definierten Berufsausübung erforderlich sind. 

Des Weiteren kritisieren die Experten der Länder eine mangelnde Kompetenzerweiterung der PTA. »Elementare Bestandteile der vorgesehenen Kompetenzerweiterung in der Ausbildung sind entweder gar nicht oder nicht im erforderlichen Maß berücksichtigt«, heißt es in der Begründung. Dies betreffe im Besonderen die erstmals in einem Berufsbild aufgeführten und auch die erweiterten Kompetenzen für PTA. Auch um diesen Punkt war in den vergangenen Monaten ein heftiger Streit entbrannt zwischen der ABDA und der Apothekengewerkschaft Adexa.

Nun muss das Plenum des Bundesrats in seiner nächsten Sitzung am 20. Dezember entscheiden, ob es in der Sache den Vermittlungsausschuss anruft oder das Gesetz gegen die Empfehlung seines Gesundheitsausschusses annimmt. Dazu bedarf es jeweils einer Mehrheit von 35 Stimmen von 69. Sollte die Länderkammer dem Gesetz zustimmen, tritt es überwiegend am 1. Januar 2023 in Kraft.

 

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