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Bundesrat

Gesundheitsausschuss will GSAV stoppen

Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) muss vielleicht eine Extrarunde drehen: Nachdem es am 6. Juni bereits den Bundestag passiert hatte, stimmten die Mitglieder des Gesundheitsausschusses im Bundesrat am vergangenen Mittwoch einem Antrag der Länder Brandenburg und Thüringen zu, in dem sie das Plenum auffordern, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Christina Müller
18.06.2019  12:10 Uhr

Hintergrund ist unter anderem die Neuregelung der Importförderklausel, die Brandenburg und Thüringen nicht ausreicht. Sie dringen auf die vollständige Abschaffung der Quote. In der Begründung zu ihrem Antrag, die der PZ vorliegt, verweisen Brandenburg und Thüringen auf einen Beschluss des Bundesrats vom 15. März. Darin heißt es zur Importquote, sie stelle »eine nicht mehr erforderliche bürokratische Doppelregulierung mit vergleichsweise geringem Einsparpotenzial« dar. Nur durch eine vollständige Streichung der Quote ließe sich die Arzneimittelsicherheit in Deutschland wirksam steigern.

Dass laut GSAV-Entwurf künftig Zytostatika und biotechnologisch hergestellte Arzneimittel von der Importförderklausel ausgenommen werden sollen, stößt auf wenig Verständnis. Die aufgetretenen Fälschungsfälle beschränkten sich gerade nicht auf diese beiden Gruppen von Medikamenten, heißt es in der Antragsbegründung. »Gemeinsames Merkmal der in der Vergangenheit auffällig gewordenen Arzneimittel war nicht die Eigenschaft als Biopharmazeutikum oder parenteral zu verabreichendes Zytostatikum, sondern der Vertriebsweg im Rahmen des Parallelhandels.«

Auch dem Plan, Mittel zur Behandlung von Hämophilie-Patienten über die Apotheken zu vertreiben, steht der Gesundheitsausschuss im Bundesrat skeptisch gegenüber. Er fürchtet, dass die Änderung »eine Schwächung der Zentrumsversorgung zur Folge hat, weil die enge Bindung zwischen Zentrum und Patient durchbrochen wird«. Das Ziel, den aktuellen Entwicklungen in der spezifischen Therapie von Menschen mit Gerinnungsstörungen Rechnung zu tragen, sei auch durch weniger drastische Eingriffe in die Versorgung dieser sensiblen Patientengruppe zu erreichen.

Ohne die Zustimmung des Bundesrats kann das Gesetz in der aktuellen Version nicht in Kraft treten. Die Entscheidung, ob sie das GSAV vorerst stoppt, trifft die Länderkammer voraussichtlich bei ihrer Plenarsitzung am 28. Juni. Anders als im Bundestag ist im Bundesrat aufgrund der Zusammensetzung eine Prognose kaum möglich, wie sich das Plenum positionieren wird. Erforderlich sind 35 Ja-Stimmen, um das Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auszubremsen. Das entspricht bei einer Gesamtzahl von 69 Stimmen der absoluten Mehrheit.

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