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Gesundheitsausschuss begrüßt EU-Gesundheitsdatenraum

Im Gesundheitsausschuss des Bundestags ging es in dieser Woche um die Vorteile, die der in Brüssel geplante europäische Raum für Gesundheitsdaten mit sich bringt. Die ABDA sieht das digitale Großprojekt allerdings kritisch.
Jennifer Evans
03.03.2023  12:30 Uhr
Gesundheitsausschuss begrüßt EU-Gesundheitsdatenraum

Im Gesundheitsausschuss des Bundestags haben sich in dieser Woche Experten zum sogenannten European Health Data Space (EHDS) ausgetaucht, den die EU-Kommission im Mai 2022 auf den Weg gebracht hatte. Sie versprechen sich von dem grenzüberschreitenden Austausch medizinischer Daten große Fortschritte – sowohl für die Patientenversorgung als auch in der Versorgungsforschung. Für alle stand fest: Die Daten müssen sicher, verlässlich und interoperabel sein, und die Patienten müssen weiterhin die Verfügungsgewalt darüber behalten.

Im Kern geht es in den Plänen der EU-Kommission darum, dass die EU-Bürger in Zukunft über die Landesgrenzen hinweg Gesundheitsdienstleistungen erhalten können. Also auch ihre Rezepte in jeder Apotheke innerhalb der EU einlösen können. Um das umzusetzen, sind gemeinsame qualitative und technische Standards nötig. Medizinisches Personal soll nämlich demnächst von jedem Mitgliedstaat aus auf die Gesundheitsdaten eines Patienten zugreifen können. Alle medizinischen Dokumente sollen automatisch in die entsprechende Landessprache übersetzt werden. Aufgabe der Mitgliedstaaten wird es sein, E-Rezepte, E-Patientenkurzakten, Bilddaten, Laborergebnisse sowie Entlassungsberichte in ein gemeinsames europäisches Format zu bringen.

Zum Hintergrund: Der EHDS ist einer der Bausteine der sogenannten europäischen Gesundheitsunion, die künftig für den Gesundheitsschutz der Europäer sorgen und zugleich den Mitgliedstaaten eine gemeinsame Reaktion auf grenzüberschreitende Gesundheitskrisen ermöglichen soll. Das digitale Großprojekt soll außerdem die Gesundheitswirtschaft ankurbeln.

Chancen bei Arzneimittelrisiken

Während der Kryptographie-Experte Dominique Schröder von der Universität Erlangen-Nürnberg versicherte, die Verarbeitung großer Datenmengen stehe nicht im Widerspruch zur Privatsphäre und dem Datenschutz, sofern die IT-Sicherheit von Anfang an mit bedacht werde, stand die Datenschutzrechtsexpertin Fruzsina Molnar-Gabor von der Heidelberger Akademie der Wissenschaften dem EU-Vorhaben kritischer gegenüber. Ihrer Ansicht nach ist die EU von einer digitalen Vernetzung und Interoperabilität weit entfernt, weil die Datensysteme zu unterschiedlich seien und zudem national nicht verknüpft.

Die Informationsweitergabe über einen EHDS erachtet der Gesundheitsforscher Ferdinand Gerlach von der Universität Frankfurt am Main grundsätzlich als positiv, insbesondere bei festgestellten Arzneimittelrisiken. Auch Patienten mit seltenen Erkrankungen profitieren seiner Ansicht nach von einem gemeinsamen Gesundheitsdatenraum. Denn angesichts der wenigen Fälle, sei der Nutzen der Daten groß, betonte er.

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