Gesundheitsausschuss befasst sich mit Apotheken-Botendienst |
Zur Anhörung sind als Einzelsachverständige ABDA-Präsidentin Gabriele Overwiening sowie die 1. Vorsitzende des Vereins Freie Apothekerschaft, Daniela Hänel, geladen. Neben der ABDA werden zudem der Bundesverband der Versandapotheken (BVDVA), der GKV-Spitzenverband (GKV-SV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands (NAV-Virchowbund) sowie der Bundesverband der Verbraucherzentrale gehört.
Die Krankenkasse Barmer hatte kürzlich in einer Datenanalyse die Botendienste der Apotheken analysiert. Anlass für die Erhebung war das während der Coronavirus-Pandemie eingeführte Botendienst-Honorar, das die Kasse grundsätzlich hinterfragt. Laut Analyse wurden die Ziele der neuen Vergütung – die Kontaktvermeidung und die bessere Versorgung vulnerabler Gruppen – verfehlt. Mit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu Beginn der Coronavirus-Pandemie mit mehreren arzneimittelpolitischen Maßnahmen auf die Krise reagiert. Unter anderem wurde eine neue Vergütung für Botendienste etabliert: Die Apotheken konnten den Kassen eine einmalige Botendienst-Pauschale in Höhe von 250 Euro in Rechnung stellen. Zudem wurde danach jede einzelne Lieferung mit 5 Euro vergütet. Da die Maßnahmen allerdings nur befristet galten, verankerte Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das neue Honorar auch im Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG), das der Bundestag im Dezember 2020 beschloss. Seitdem liegt die dauerhafte Lieferungsvergütung nur noch bei 2,50 Euro.