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Coronavirus
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Gesetzesänderungen für Apotheken-Impfungen geplant

Nun könnte es sehr schnell sehr konkret werden: Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben sich dem Vernehmen nach auf ihrer heutigen Konferenz mit der Bundesregierung darauf verständigt, dass auch Apotheker Coronavirus-Impfungen verabreichen sollen. Der Plan ist, dass der Bund ein Gesetz vorlegen soll, nachdem Pharmazeuten grundsätzlich dazu ermächtigt werden.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 30.11.2021  17:14 Uhr

Die Coronavirus-Lage ist weiterhin angespannt. Die Zahl der Neuinfektionen ist weiterhin hoch, zeitgleich mehrt sich die Zahl der Patienten auf Intensivstationen. In einigen Regionen sind die Kliniken bereits am Limit angekommen, sodass Patienten in andere Bundesländer ausgeflogen werden müssen. Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina hatte kürzlich eine Adhoc-Stellungnahme veröffentlicht, in der sie neben Kontaktbeschränkungen und einer strikten 2G-Regel forderte, dass Apotheker ins Impfgeschehen eingebunden werden sollen.

Dieser Empfehlung will die Politik nun offenbar folgen. Obwohl sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und die Bundesregierung bei ihrer letzten Zusammenkunft noch gegen Coronavirus-Impfungen in Apotheken ausgesprochen haben, wollen sie nun tätig werden. Der PZ lag am heutigen Dienstagnachmittag eine Beschlussvorlage der Länderchefs und der Bundesregierung vor. An der Sitzung waren auch Vertreterinnen und Vertreter der designierten Bundesregierung beteiligt. In der Vorlage heißt es, dass nun ein »Akt der nationalen Solidarität« dafür sorgen müsse, dass sich die Lage wieder entspannt. Mehreren Medienberichten zufolge soll diese Vorlage am heutigen Dienstag mehrheitlich beschlossen worden sein. Am kommenden Donnerstag soll die Runde allerdings fortgesetzt werden, unter anderem um die Details der Regelungen festzuzurren.

Bund und Länder: 30 Millionen Impfungen bis Weihnachten

Weiter heißt es in der Beschlussempfehlung, dass man sich »aus der Lage herausimpfen« müsse. Die Länderchefs und die Bundesregierung wollen erreichen, dass bis Weihnachten weitere 30 Millionen Erst-, Zweit- und Drittimpfungen verabreicht werden. Dazu habe man einen Bund-Länder-Krisenstab im Bundeskanzleramt eingerichtet. Unter anderem soll es dort um die Impfstofflogistik sowie die Verteilung der Impfstoffe gehen. Gleich an zweiter Stelle in der Vorlage heißt es, dass der Kreis der Impfberechtigten erweitert werden soll. Kurzfristig sollten Ärzte die Impfungen delegieren – an Apotheker und Pflegefachkräfte, beispielsweise in Altenheimen. Damit aber noch nicht genug. Denn: »Dauerhaft« müsse eine gesetzliche Änderung her, die es Apothekern und Zahnärzten ermögliche, gegen das Coronavirus zu immunisieren.

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

Des Weiteren ist geplant, dass der Impfstatus schon nach sechs Monaten seine Gültigkeit verliert – bislang gelten die Impfnachweise zwölf Monate lang. Bundesweit soll es künftig auch eine Anwendung der 2G-Regel bei Veranstaltungen und Einrichtungen geben – wo nötig, müsse dazu noch getestet werden (2G Plus). Die 2G-Regel werde zudem auf den gesamten Einzelhandel in Deutschland ausgeweitet, wird angekündigt. Ausgenommen seien Geschäfte des täglichen Bedarfs, zu denen auch Apotheken gehören dürften, die an dieser Stelle allerdings nicht namentlich genannt werden.

Schließlich wollen Länder und Bundesregierung gemeinsam strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte einführen. Konkret geht es darum, private Zusammenkünfte einzuschränken: Bei solchen Treffen sollen ungeimpfte Personen aus einem Haushalt mit maximal zwei Personen eines weiteren Haushaltes zusammenkommen dürfen.

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