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Vergifteter Glucose-Test

Geschlossene Apotheken beliefern Pflegeheime weiter 

Die drei Kölner Apotheken, die nach dem Tod einer jungen Mutter und ihres Babys durch eine vergiftete Glukose-Arznei vorsorglich geschlossen wurden, dürfen weiterhin Pflegeheime beliefern. Die Medikamente würden jedoch von einem externen Unternehmen geliefert und in den Apotheken nur umverpackt, erklärte das Gesundheitsministerium auf Nachfrage.
dpa
PZ
30.09.2019  12:14 Uhr

Zudem gebe es im aktuellen Fall strenge Kontrollen durch ein Vier-Augen-Prinzip, Dokumentationspflichten und Stichproben der Behörden. Grund dafür, dass die eigentlich geschlossenen Apotheken diese Aufgabe weiter ausführen dürfen, sind sogenannte Versorgungsverträge, die Apotheken mit Pflegeheimen abschließen. Diese sind nicht einfach auf andere Apotheken übertragbar, da sensible Patientendaten weitergegeben werden müssten – und dafür bräuchte es die Zustimmung jedes einzelnen Betroffenen. 

Die eingesetzte Mordkommission ist damit beschäftigt, Zeugen zu vernehmen und Beweismittel zu untersuchen. Es ist weiterhin unklar, ob es sich bei der vergifteten Arznei aus einer Kölner Apotheke um ein tragisches Versehen oder um Vorsatz handelte. Eine 28-Jährige und ihr Säugling starben vor rund eineinhalb Wochen an multiplem Organversagen. Kurz darauf informierten die Behörden die Öffentlichkeit und das Land Nordrhein-Westfalen veranlasste vorsorglich die Schließung der drei Apotheken, die zum Verbund der Heilig-Geist-Apotheke Köln-Longerich gehören.

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