Geschlossene Apotheken beliefern Pflegeheime weiter |
dpa |
PZ |
30.09.2019 12:14 Uhr |
Die drei vorübergehend geschlossenen Kölner Apotheken dürfen zumindest Ihre Versorgungsverträge mit Pflegeheimen weiter erfüllen. / Foto: Shutterstock/Volodymyr Baleha
Zudem gebe es im aktuellen Fall strenge Kontrollen durch ein Vier-Augen-Prinzip, Dokumentationspflichten und Stichproben der Behörden. Grund dafür, dass die eigentlich geschlossenen Apotheken diese Aufgabe weiter ausführen dürfen, sind sogenannte Versorgungsverträge, die Apotheken mit Pflegeheimen abschließen. Diese sind nicht einfach auf andere Apotheken übertragbar, da sensible Patientendaten weitergegeben werden müssten – und dafür bräuchte es die Zustimmung jedes einzelnen Betroffenen.
Die eingesetzte Mordkommission ist damit beschäftigt, Zeugen zu vernehmen und Beweismittel zu untersuchen. Es ist weiterhin unklar, ob es sich bei der vergifteten Arznei aus einer Kölner Apotheke um ein tragisches Versehen oder um Vorsatz handelte. Eine 28-Jährige und ihr Säugling starben vor rund eineinhalb Wochen an multiplem Organversagen. Kurz darauf informierten die Behörden die Öffentlichkeit und das Land Nordrhein-Westfalen veranlasste vorsorglich die Schließung der drei Apotheken, die zum Verbund der Heilig-Geist-Apotheke Köln-Longerich gehören.