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E-Rezept

Geschäftsmodell Apotheken-Plattform vor dem Aus?

Mit dem Rückzug der KV Schleswig-Holstein aus der E-Rezept-Testphase erlebt nicht nur die gesamte Einführung des neuen Verordnungssystems einen Rückschlag. Schaut man sich Widerspruchsgründe der Landesdatenschutzbeauftragten an, stellt sich auch die Frage, ob die Geschäftsmodelle der Apotheken-Plattformen und Versandhändler überhaupt noch zukunftsträchtig sind.
Benjamin Rohrer
23.08.2022  08:30 Uhr

Zweite Niederlage für Plattformen in wenigen Tagen

Für alle Betreiber von Apotheken-Plattformen und Versandhandel-Apps bleibt nach dem Statement der Landesdatenschutzbeauftragten die Frage, ob die von ihnen verfolgten Geschäftsmodelle überhaupt noch praktikabel sind. Denn erst vor wenigen Tagen hatten die Betreiber schon eine Niederlage in Sachen E-Rezept-Übermittlung kassiert: Das Bundesgesundheitsministerium hatte einen Gesetzentwurf veröffentlicht, in dem Institutionen im Gesundheitswesen festgelegt werden sollen, die über die Schnittstellen der Telematikinfrastruktur Verordnungsinformationen beziehen und verarbeiten dürfen – dazu sollen unter anderem Apotheken, Arztpraxen und Krankenkassen gehören – die Betreiber von Apotheken-Plattformen sind dort nicht aufgelistet. Sollte der Bundestag dies so beschließen, wäre die E-Rezept-Weiterleitung via Foto-Funktion vielleicht der letztmögliche Weg für die Plattformen. Nach dem Statement der Landesdatenschutzbeauftragten Hansen bröckelt nun aber auch diese Möglichkeit. Denn sollte sich diese Ansicht durchsetzen, wäre eine Weiterleitung von E-Rezept-Codes nur noch innerhalb der Telematikinfrastruktur möglich. Auch Jan Meincke, Inhaber von Medisoftware, schätzt die Lage so ein: »Nach unserer Interpretation der Stellungnahme (…) sind alle Wege außerhalb der Telematik für die QR-Codes letztlich unzulässig, weil sie a) nicht vom Gesetzgeber explizit erlaubt wurden und b) weil sie nicht dasselbe technische Sicherheitsniveau bezüglich Authentifizierung und Verschlüsselung aufweisen wie Anwendungen in der Telematik selber.«

Warum stoppt die KVSH das gesamte Projekt?

Warum die KVSH nun ihre gesamte Beteiligung am E-Rezept-Start zurückzieht, ist allerdings mehr als fraglich. Schließlich bezieht sich die Kritik der Datenschutzexpertin lediglich auf eine E-Rezept-Weiterleitungsoption – das Mail-Programm des Anbieters Medisoftware. Auch Hansen selbst zeigt sich verwundert. Denn: »Die von der Gematik entwickelten Lösungen wie die E-Rezept-App und die Nachrichten im System Kommunikation im Medizinwesen (KIM) bieten die nötige Sicherheit. Das Argument der KVSH, dass diese Lösungen zurzeit nicht ausreichend verbreitet sind und deswegen nicht zum Einsatz kommen sollten, ist zweischneidig: Wer auf eine unsichere Alternative setzt, verursacht damit ein Risiko für die betroffenen Personen und würde sogar den Anreiz nehmen, die zu diesem Zweck entwickelten sicheren Systeme einzusetzen.« Klar ist aber: Sowohl die Gematik-App als auch die Rezept-Weiterleitung via KIM sind derzeit keine massentauglichen Alternativen. Denn für die Gematik-App gibt es weiterhin das sehr komplexe Anmeldeverfahren über die NFC-Technologie und der KIM-Messenger ist in Apotheken und Arztpraxen noch nicht ausreichend etabliert.

Auch ein Gematik-Sprecher wies auf Nachfrage der PZ darauf hin, dass es für den E-Rezept-Start auch in Schleswig-Holstein zulässige Wege zur Code-Übermittlung gebe. »Es gab und gibt die E-Rezept-App und den Ausdruck des E-Rezepts als Weg, ein E-Rezept einzulösen.« Dass die KVSH nun wegen des Scheiterns der Mail-Lösung von Medisoftware zurückzieht, stößt offenbar auch in der Gematik auf Verwunderung. Denn: »SMS oder E-Mail waren nie als sichere Einlösewege des E-Rezepts Bestandteil der Gematik-Spezifikationen, sondern eine individuelle, von nur sehr wenigen Herstellern angebotene Entwicklung der Software-Industrie. Die Gematik hat in der Vergangenheit bereits diesbezüglich auf Regulierungsbedarfe hingewiesen.« Der Sprecher wies zudem daraufhin, dass die Kassenzahnärztliche Vereinigung weiterhin für den E-Rezept-Start zur Verfügung stehe.

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