Gegenstandskatalog für das Staatsexamen wurde aktualisiert |
Daniela Hüttemann |
11.12.2019 12:34 Uhr |
Der Gegenstandskatalog veranschaulicht den Pharmaziestudenten, welche Grundkenntnisse im ersten Staatsexamen erwartet werden. / Foto: Adobe Stock/Physics Art
Wissen wandelt sich stetig, daher wird ja bereits seit Langem über eine Aktualisierung der Approbationsordnung für Apotheker diskutiert (die aktuell gültige Version trat vor 18 Jahren in Kraft). Nägel mit Köpfen hat jetzt das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) gemacht. Am 9. Dezember veröffentlichte es die Neubearbeitung des Gegenstandskatalogs für den Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung, also für das erste Staatsexamen.
In der Einleitung heißt es: »In der Neufassung wurden die möglichen Prüfungsgegenstände dem Stand des Wissens angepasst. Herausgenommen wurden zwischenzeitlich nicht mehr gebräuchliche Methoden und Verfahren. Ein besonderes Anliegen war es, diesen Gegenstandkatalog so zu gestalten, dass er praxisnäher ist.« Die neuen Prüfungsgegenstände sollen frühestens ab dem Jahr 2021 sukzessive eingeführt werden. Das heißt, die Pharmaziestudierenden, die das erste Staatsexamen im kommenden Jahr ablegen wollen, sind noch nicht von den geänderten Prüfungsinhalten betroffen.
Auch diese fünfte Auflage des Gegenstandskatalogs wurde von den Hochschullehrern in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Pharmazie des IMPP erstellt. Offensichtlich hatten die Pharmazieprofessoren aber nicht mit so einer schnellen Veröffentlichung gerechnet, wie die Pharmazeutische Zeitung aus Hochschullehrerkreisen erfuhr. Derzeit wird geprüft, ob die Überarbeitung tatsächlich der Kompetenzorientierung, die sich die Hochschullehrer wünschen, sowie natürlich den Vorgaben der immer noch nicht aktualisierten Approbationsordnung entsprechen.
Auch der Bundesverband der Pharmaziestudierenden (BPhD) ist von der plötzlichen Veröffentlichung überrascht. In einem offenen Brief vom 6. Dezember hatte der Verband vor einem überhasteten Vorgehen gewarnt. Diese Vorahnungen wurde jetzt bestätigt. »Die Überarbeitung fand ohne studentische Beteiligung und damit ohne Berücksichtigung studentischer Interessen statt«, hieß es am Mittwoch als Reaktion auf die unangekündigte Veröffentlichung. Zuvor hatte der Verband geschrieben, eine zügige Überarbeitung des Gegenstandskatalogs sei »natürlich wünschenswert«, allerdings gefährde künstlicher Zeitdruck die Qualität eines solchen Prozesse.
Der BPhD warnt davor, Inhalte vorschnell in Staatsexamina zu implementieren, bevor sie den Studierenden kompetent vermittelt worden sind. Ähnliche Kritik hatte im November die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) geäußert. Der BPhD fordert eine Übergangsphase von drei Jahren, damit die Änderungen in der Lehre implementiert werden können. Eine Übergangsfrist von nur einem Jahr, wie jetzt vom IMPP vorgegeben, sei zu kurz.
Das IMPP habe sich im Vorfeld zwar stark um eine Partizipation der Studierenden bemüht. Allerdings seien die Pharmaziestudierenden bewusst aus dem Prozess der Überarbeitung des Gegenstandskatalogs ausgeschlossen worden, teilte der BPhD am Mittwoch mit. Man sei vor vollendete Tatsachen gestellt worden. Der Verband will nun prüfen, inwieweit die Änderungen den Forderungen des BPhD aus einem Positionspapier von der 127. Bundesverbandstagung (BVT) am 21. November 2019 entspricht.