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Geschäftsjahr 2020

G-BA führt Rekordzahl an Nutzenbewertungen durch

Im Jahr 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) so viele Nutzenbewertungen durchgeführt wie noch nie. Das geht aus dem aktuellen Geschäftsbericht des Gremiums hervor. Auch beim Innovationsausschuss war viel los.
Jennifer Evans
29.07.2021  13:30 Uhr
G-BA-Beschlüsse für Ärzte schon bei der Verordnung sichtbar

G-BA-Beschlüsse für Ärzte schon bei der Verordnung sichtbar

Eine weitere gesetzliche Klarstellung griff erstmals 2020: Seitdem fallen alle neuartigen Gen- und Zelltherapeutika automatisch unter die frühe Nutzenbewertung. Einzige Ausnahme sind biotechnologisch bearbeitete Gewebeprodukte. »Der G-BA muss also keine Entscheidung mehr darüber treffen, ob ein solches Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP) im Einzelfall als neue Behandlungsmethode bewertet werden muss«, heißt es. Seit dem vergangenen Jahr sind die Nutzenbewertungsbeschlüsse des G-BA auch so aufbereitet, dass die Ärzte sie direkt in ihrer Verordnungssoftware sehen können. Die Hoffnung des Gesetzgebers ist, dass die Ergebnisse künftig bei der Verschreibung von Arzneimitteln eine größere Rolle spielen.

Auch der Innovationssauschuss, der beim G-BA angesiedelt ist, hatte im vergangenen Jahr alle Hände voll zu tun. Demnach gingen insgesamt 259 Projektanträge ein, von denen 61 Projekte bewilligt wurden. Seit 2016 hat der G-BA den Auftrag, neue Versorgungsformen zu fördern. Sie sollen die über die bisherige Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen und diese verbessern.

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