Fusion von Gehe und Alliance Healthcare ist zulässig |
Die EU-Kommission ist mit der Fusion zwischen Gehe und Alliance Health Care Deutschland einverstanden. / Foto: GettyImages/MirageC
Am heutigen Dienstag gab die Europäische Kommission bekannt, dass die beiden Pharmakonzerne Gehe Pharma Handel und Alliance Healthcare Deutschland fusionieren dürfen. Wie die Kommission mitteilte, sieht sie nach der Prüfung des Antrags vom 10. Juli in dem Zusammenschluss keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken, weder auf nationaler noch auf regionaler Ebene.
Zur Begründung fügte die Kommission hinzu, dass es noch genügend andere Akteure im deutschen Pharmagroßhandel gibt. Zudem argumentiert sie, dass das Stuttgarter Unternehmen Gehe und der Frankfurter Konzern Alliance Healthcare nach der Fusion zusätzlichen Wettbewerbsdruck von den Konkurrenten spüren werden.
Grundlage für die Entscheidung, die die EU-Kommission am gestrigen Montag gefällt hatte, ist die Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, auch EG-Fusionskontrollverordnung genannt. Die Verordnung stammt aus dem Jahr 2004. Die Kommission begründete die Entscheidung konkret mit Artikel 6 Absatz 1 (b). Darin steht: »Stellt sie fest, dass der angemeldete Zusammenschluss zwar unter diese Verordnung fällt, jedoch keinen Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt gibt, so trifft sie die Entscheidung, keine Einwände zu erheben und erklärt den Zusammenschluss für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt. Durch eine Entscheidung, mit der ein Zusammenschluss für vereinbar erklärt wird, gelten auch die mit seiner Durchführung unmittelbar verbundenen und für sie notwendigen Einschränkungen als genehmigt.«