Fünf neue Vorschriften im Standard-Werk |
Die Erweiterung der Arzneimittelversorgung durch Rezepturarzneimittel spielt vor allem in der Pädiatrie eine wichtige Rolle, da dort häufig geeignete Fertigarzneimittel fehlen. Neu ist die Rezepturvorschrift Bisoprololfumarat-Lösung 0,5 mg/mL (NRF 10.9.) zur Anwendung bei Herzerkrankungen. Bisoprololfumarat muss wegen der langen Wirkdauer nur einmal täglich gegeben werden, was gegenüber anderen Betablockern ein Vorteil bei der Akzeptanz sein kann. Der Wirkstoff ist inzwischen als Rezeptursubstanz in kleiner Menge erhältlich, sodass die Lösung auch für die ambulante Versorgung angefertigt werden kann. Da Bisoprololfumarat nicht bitter schmeckt, wurde auf den Zusatz von Süßungsmitteln und Aromen verzichtet.
Wichtig bei der Konzeption pädiatrischer Arzneimittel ist auch die Auswahl geeigneter Konservierungsmittel. Neben Sorbinsäure werden oft Parabene in flüssigen Zubereitungen zum Einnehmen verarbeitet. Empfohlen wird hierbei die Verwendung von Methyl-4-hydroxybenzoat. Es zeigt keinen Effekt auf Estrogenrezeptoren und kann deshalb für die kindliche Entwicklung als unkritisch angesehen werden. Die Methyl-4-hydroxybenzoat-Lösung 0,2 % (NRF S.60.) ist eine anwendungsfertige Trägerlösung ähnlich dem Konservierten Wasser. Sie war bereits seit Längerem Bestandteil der NRF-Vorschrift Furosemid-Lösung 2 mg/mL / 10 mg/mL (NRF 26.2.) und wurde nun als Stammzubereitung aufgenommen.
Clobetasolpropionat-Gel 0,05 % (NRF 11.148.) ist neu in DAC/NRF. / © DAC/NRF
Als dritte neue Herstellungsvorschrift ist Clobetasolpropionat-Gel 0,05 % (NRF 11.148.) hinzugekommen. Grundlage ist ein Carbomer-Gel, das sich gut auf der Haut verteilen lässt. Das Hydrogel ist für die kurzfristige Anwendung im akuten Schub entzündlicher, steroidsensibler Dermatosen bestimmt, vor allem solcher, die mit einer Verdickung beziehungsweise Verhornung der Haut einhergehen.
Jede Aktualisierung beinhaltet auch die Überarbeitung allgemeiner Texte, Stoffmonographien und Rezepturvorschriften. Bei den Allgemeinen Hinweisen wurde das Kapitel I.2.1.1. Einwaagekorrektur neugestaltet. Beim Einstieg in das Kapitel finden sich nun die Grundregeln, die unter anderem erklären, wann eine Einwaagekorrektur vorgenommen werden soll. Die verschiedenen Fälle, nach denen Einwaagekorrekturfaktoren berechnet werden, sind anhand beispielhafter Rechenformeln dargestellt und machen die Rechenoperationen transparent, denen die etablierte Excel-Rechenhilfe zur Einwaagekorrektur zugrunde liegt.
Die Allgemeinen Hinweise I.12. Zubereitungen zur rektalen und vaginalen Anwendung wurden überarbeitet, unter anderem wegen grundlagenspezifischer Besonderheiten bei der Verpackung und einer Sortimentserweiterung bei Gieß- und Verpackungsformen aus Kunststoff. Erhältlich sind aktuell Folienstreifen für zehn und zwölf Zäpfchen. In den betreffenden Rezepturvorschriften wurde der Verweis auf die verschiedenen Folienstreifen in der Inprozessprüfung auf Masserichtigkeit ergänzt.
Zur NRF-Vorschrift Hydrocortisonacetat-Suspension 0,5 % mit Lidocainhydrochlorid-Monohydrat und Dexpanthenol (NRF 7.14.) zur Mundspülung bei Mukositis waren in der Vergangenheit häufig Fragen aus Apotheken eingegangen, weil sich die angegebenen Inprozessprüfungen in der Praxis nicht gut nachvollziehen ließen. Besondere Probleme bereitete die Solubilisation des enthaltenen Pfefferminzöls. Durch eine veränderte Herstellungstechnik und die Verwendung einer Fantaschale zum Anreiben konnte das Problem gelöst werden. Der Zusatz von Natriummonohydrogenphosphat-Dodecahydrat zur pH-Korrektur ist nur in einer der drei möglichen Zusammensetzungen tatsächlich nötig. Die Formeln sind deshalb zur besseren Übersicht im Abschnitt »Bestandteile« in eigenständigen Blöcken aufgeführt. Da die NRF-Vorschrift 7.13. Lidocainhydrochlorid-Monohydrat-Lösung 1 % mit Dexpanthenol mit Blick auf die pH-aktiven Wirkstoffe gleichartig ist, wurde auch sie entsprechend angepasst.