Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Arzneimitteladhärenz bei Kindern 
-
Fruchtaromen für die Zwerge

In flüssigen Arzneiformen zum Einnehmen finden sich meist Süßungsmittel und Geschmackskorrigenzien – und das nicht ohne Grund, denn viele Wirkstoffe haben einen nicht sehr angenehmen Geschmack. Typische bittere Wirkstoffe sind zum Beispiel Antibiotika, Ibuprofen oder Paracetamol. Gerade Kinder sind diesbezüglich empfindlich. Was für die Rezeptur zu beachten ist.  
AutorKontaktElke Wolf
Datum 17.08.2026  09:00 Uhr

Zu den prominentesten Süßungsmitteln in Antibiotikazubereitungen für Kinder dürfte Saccharose zählen. Sie muss in hoher Konzentration (1,5 bis 3,9 g pro 5 ml dispergierter Trockensaftformulierung) eingesetzt werden, um den bitteren Geschmack zu kaschieren. Das hat allerdings auch zur Folge, dass die Viskosität der Formulierung steigt. Das ruft bei manchen Kindern ein unangenehmes Mundgefühl hervor – ein weiterer Grund für die Verweigerung der Einnahme.

Nicht unbedingt eine Alternative ist dabei Aspartam: Es hat zwar im Vergleich zu Saccharose eine 200-mal höhere Süßkraft und kann deshalb geringer dosiert werden, aber dieser Süßstoff hinterlässt manchmal einen unangenehm wahrgenommenen Nachgeschmack, den Kinder nicht unbedingt tolerieren. Älteren Kindern können Eltern plausibel erklären, dass ein Glas stilles Wasser – direkt nach der Medikamenteneinnahme getrunken – das Problem behebt.

Einen besseren Geschmack erhalten die Zubereitungen etwa durch den Zusatz von Erdbeer-, Himbeer-, Bananen- oder Orangenaromen, denn diese maskieren unangenehme Noten durch ihren Geruch. Dazu haben sich auch ätherische Komponenten wie Pfefferminzöl bewährt.

Damit Apothekenteams auch bei nicht standardisierten flüssigen Zubereitungen einen Überblick über die für pharmazeutische Zwecke geeigneten Aromen haben, hat das DAC/NRF-Team den Rezepturhinweis »Aromen« erweitert. Dort sind neben üblichen Anwendungskonzentrationen auch die Eigenschaften der Ausgangsstoffe zusammengefasst, zum Beispiel hinsichtlich Lipo- und Hydrophilie. Zudem sind die verfügbaren NRF-Vorschriften verlinkt, etwa, um Informationen zu erforderlichen Dispersionsmitteln wie Macrogol-40-glycerolhydroxystearat zu erhalten. Nicht zuletzt wird die Kennzeichnung der Aroma- und Geruchsstoffe thematisiert, denn bei bestimmten Stoffen ist ein Warnhinweis auf dem Etikett vorgeschrieben, so etwa bei bestimmten ätherischen Ölen oder Propylenglycol.

Das DAC/NRF-Team hat auch noch ein paar weitere Tipps, die das Apothekenteam in der Beratung weitergeben kann:

  • Aromatisierte Zubereitungen, die im Kühlschrank aufbewahrt werden, sollen vor der Anwendung temperiert werden.
  • Bei Schnupfen empfiehlt es sich, zuvor die Nase zu putzen, damit das Aroma besser wahrgenommen werden kann.
  • Salzig schmeckende Zubereitungen werden eher akzeptiert, wenn sie gekühlt eingenommen werden.
Mehr von Avoxa