Geschmackskorrigenzien wie Bananen- oder Orangenaroma können helfen, kleinen Patienten die Arzneimitteleinnahme zu versüßen. / © Getty Images/Carol Yepes
Zu den prominentesten Süßungsmitteln in Antibiotikazubereitungen für Kinder dürfte Saccharose zählen. Sie muss in hoher Konzentration (1,5 bis 3,9 g pro 5 ml dispergierter Trockensaftformulierung) eingesetzt werden, um den bitteren Geschmack zu kaschieren. Das hat allerdings auch zur Folge, dass die Viskosität der Formulierung steigt. Das ruft bei manchen Kindern ein unangenehmes Mundgefühl hervor – ein weiterer Grund für die Verweigerung der Einnahme.
Nicht unbedingt eine Alternative ist dabei Aspartam: Es hat zwar im Vergleich zu Saccharose eine 200-mal höhere Süßkraft und kann deshalb geringer dosiert werden, aber dieser Süßstoff hinterlässt manchmal einen unangenehm wahrgenommenen Nachgeschmack, den Kinder nicht unbedingt tolerieren. Älteren Kindern können Eltern plausibel erklären, dass ein Glas stilles Wasser – direkt nach der Medikamenteneinnahme getrunken – das Problem behebt.
Einen besseren Geschmack erhalten die Zubereitungen etwa durch den Zusatz von Erdbeer-, Himbeer-, Bananen- oder Orangenaromen, denn diese maskieren unangenehme Noten durch ihren Geruch. Dazu haben sich auch ätherische Komponenten wie Pfefferminzöl bewährt.
Damit Apothekenteams auch bei nicht standardisierten flüssigen Zubereitungen einen Überblick über die für pharmazeutische Zwecke geeigneten Aromen haben, hat das DAC/NRF-Team den Rezepturhinweis »Aromen« erweitert. Dort sind neben üblichen Anwendungskonzentrationen auch die Eigenschaften der Ausgangsstoffe zusammengefasst, zum Beispiel hinsichtlich Lipo- und Hydrophilie. Zudem sind die verfügbaren NRF-Vorschriften verlinkt, etwa, um Informationen zu erforderlichen Dispersionsmitteln wie Macrogol-40-glycerolhydroxystearat zu erhalten. Nicht zuletzt wird die Kennzeichnung der Aroma- und Geruchsstoffe thematisiert, denn bei bestimmten Stoffen ist ein Warnhinweis auf dem Etikett vorgeschrieben, so etwa bei bestimmten ätherischen Ölen oder Propylenglycol.
Relevante NRF-Stammzubereitungen für Aromen sind: »Pfefferminz-Farbmittel-Konzentrat ›Blau‹« (NRF S.21.) und »Aroma-Farbmittel-Konzentrat ›Gelb‹« (NRF S.23.). Für spezielle Geschmacksrichtungen kann laut DAC/NRF auf pharmazeutische Grundstoffe zurückgegriffen werden, wobei die Herstellung analog zum Pfefferminz-Farbmittel-Konzentrat erfolgen kann.
Das DAC/NRF-Team hat auch noch ein paar weitere Tipps, die das Apothekenteam in der Beratung weitergeben kann: