Fixhonorar steigt um 20 Cent – Festbeträge angepasst |
Nach PZ-Informationen soll dies allerdings - zumindest anfänglich - nicht über einen digitalen Abrechnungsbeleg erfolgen. Vielmehr haben sich die beteiligten Verbände und Institutionen auf eine Abrechnung über einen Papier-Beleg geeinigt, weil die digitale Abrechnung den Rechenzentren derzeit noch größere Probleme bereitet. Erst wenn für das E-Rezept eine problemlose, digitale Abrechnung möglich ist, könnten somit auch die neuen Dienstleistungshonorare digital abgerechnet werden. Damit dieses gesamte Verfahren überhaupt starten kann, muss das BMG den Nacht- und Notdienstfonds allerdings offiziell beleihen - auch das ist noch nicht geschehen.