Fixhonorar steigt um 20 Cent – Festbeträge angepasst |
Zum 15. Dezember steigt die Packungspauschale für rezeptpflichtige Arzneimittel um 20 Cent. Das hat auch Auswirkungen auf die Festbeträge. / Foto: Imago Images/Westend61
Ein wichtiger Meilenstein für die Apotheken sollen die pharmazeutischen Dienstleistungen sein. Schon bald sollen sie ihren Kunden neue Services bieten können und dafür ein Honorar von den Krankenkassen bekommen. Insgesamt 150 Millionen Euro stehen dafür bereit, so hat es die Politik im sogenannten Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) festgelegt. Das Geld soll über eine Anhebung der Abgabepreise für Rx-Arzneimittel eingespielt werden, zum 15. Dezember steigt die Packungspauschale daher um 20 Cent.
Auswirkungen hat das auch auf die Festbeträge. Sie bestimmen den Preis, den die Krankenkassen maximal für ein Arzneimittel bezahlen. Nach einer einfachen Formel hat der GKV-Spitzenverband jetzt die Beträge heraufgesetzt, die dann ab 15. Dezember greifen sollen. Das geht aus einem Beschluss der Kassen von Ende Oktober hervor, der nun offiziell im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Demnach werden auf die bis 14. Dezember geltenden Preisen nach Abzug der Mehrwertsteuer 20 Cent aufgeschlagen und anschließend erneut 19 Prozent Steuer addiert.
Größere Auswirkungen auf den Alltag in der Apotheke wird diese Anpassung nicht nehmen. Allerdings können unter Umständen die Zuzahlungen zu einzelnen Arzneimitteln leicht steigen. Die Grenzen für eine Freistellung von der Zuzahlung hat der GKV-Spitzenverband indes auch angepasst, sie treten ebenfalls am 15. Dezember in Kraft.
Dennoch bleiben viele Fragen rund um die pharmazeutischen Dienstleitungen nach wie vor offen. So steht immer noch nicht fest, welche Services die Apotheken ihren Kunden honoriert anbieten können. Die Verhandlungen zwischen Apotheken und Krankenkassen hatten zuletzt keine Ergebnisse hervorgebracht, nun ist die Schiedsstelle eingesprungen. Eine abschließende Entscheidung fehlt auch noch in der Frage, wie das Honorar überhaupt zu den Apotheken gelangt.
Diese Unklarheiten beim Abrechnungsverfahren der pharmazeutischen Dienstleistungen gehen auf eine Regelungslücke im VOASG zurück. So hat die Politik mit dem Gesetz zwar beschlossen, dass die Apotheken 150 Millionen Euro pro Jahr erhalten sollen, aber nicht festgelegt, wie die Abrechnung funktionieren soll. In den vergangenen Monaten liefen dazu Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), der ABDA, dem GKV-Spitzenverband, der Private Krankenversicherung und den Rechenzentren. Nach Informationen der PZ haben sich die Beteiligten inzwischen auch auf ein Verfahren geeinigt. Dem Vernehmen nach soll - ähnlich wie bei der Notdienstpauschale - der Nacht- und Notdienstfonds mit der Verteilung der Gelder beauftragt werden.
Nach PZ-Informationen soll dies allerdings - zumindest anfänglich - nicht über einen digitalen Abrechnungsbeleg erfolgen. Vielmehr haben sich die beteiligten Verbände und Institutionen auf eine Abrechnung über einen Papier-Beleg geeinigt, weil die digitale Abrechnung den Rechenzentren derzeit noch größere Probleme bereitet. Erst wenn für das E-Rezept eine problemlose, digitale Abrechnung möglich ist, könnten somit auch die neuen Dienstleistungshonorare digital abgerechnet werden. Damit dieses gesamte Verfahren überhaupt starten kann, muss das BMG den Nacht- und Notdienstfonds allerdings offiziell beleihen - auch das ist noch nicht geschehen.