FDP-Politiker fordern Erstattung von OTC-Präparaten |
Jennifer Evans |
02.03.2021 14:00 Uhr |
Nach dem Willen der FDP-Fraktion sollte der G-BA künftig entscheiden, welche verschreibungsfreie Arzneimittel künftig im GKV-Leistungskatalog landen. / Foto: Adobe Stock/Kenishirotie
Nach Ansicht der FDP-Politiker um den Abgeordneten Wieland Schinnenburg kann es aus »medizinischen und wirtschaftlichen Gründen« sinnvoll sein, wenn einige nicht verschreibungspflichtige Medikamente Teil der Versorgung sind. Zum Beispiel, um »das Ausweichen auf verschreibungspflichtige Arzneimittel zu verhindern oder um Menschen mit niedrigen Einkommen zu entlasten, die bei einer ärztlichen Verschreibung auf den Kauf von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten verzichten könnten«, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Darin fordert sie die Bundesregierung auf, bis zum 31. Mai 2021 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der für einige Einsatzgebiete die Erstattung für OTC-Präparaten ermöglicht.
Seit dem Jahr 2004 ist im Fünften Sozial Gesetzbuch (SGB V) verankert, dass nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel von der Versorgung ausgeschlossen sind. Die FDP hatte nach eigenen Angaben damals gegen diese Gesetzesänderung gestimmt, weil sie negative Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung fürchtete. Zwar gibt es auch Ausnahmen von dieser Regel, aber nur wenige. Zum Beispiel für Kinder und Jugendliche oder dann, wenn ein spezielles OTC-Präparat bei schweren Erkrankungen zum Therapiestandard zählt. Wie sich dieser definiert, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest. Derzeit umfasst die Ausnahmeliste insgesamt 44 Möglichkeiten für eine Erstattung.
Geht es nach FDP, sollte der G-BA generell die Entscheidungsbefugnis bekommen, weitere OTC in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufnehmen zu können. Voraussetzung für die Erstattung muss demnach sein, dass der Arzt das Präparat zuvor verordnet hat. Auch ist es den Liberalen wichtig, dass die Kassen auf jeden Fall die Kosten verschreibungsfreier Medikamente für Patienten bis zum 18. Lebensjahr übernehmen, bei Entwicklungsstörungen sogar bis zum 24. Lebensjahr. Damit könnten Familien entlastet sowie mögliche Folgeerkrankungen im Erwachsenenalter vermindert werden, heißt es.
Darüber hinaus sollte die GKV in Zukunft Arzneimittel zur Rauchentwöhnung finanzieren dürfen, sofern diese während einer Therapie sowie unter ärztlicher Aufsicht zum Einsatz kommen, finden die FDP-Politiker. »Bei einer erfolgreichen Rauchentwöhnung können Gesundheitsrisiken in erheblichem Ausmaß vermindert werden. Dies verbessert die Lebensqualität der betroffenen Menschen und entlastet die Krankenkassen von teuren Folgekosten für durch das Rauchen verursachte Erkrankungen«, so das Argument.
Die Fraktion macht allerdings deutlich, dass sie angesichts der Bürokratie eine komplette Wiederaufnahme aller nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in den GKV-Katalog – wie es vor 2004 der Fall war – ablehnt. Sie hat in dem Fall Sorge, die Hersteller könnten womöglich aufgrund der hohen Kosten für eine Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V ihr Produkt vom Markt nehmen. Grundsätzlich sollte es nach FDP-Auffassung für die Versorgung entscheidend sein, ob ein Arzneimittel ärztlich verordnet wird und ob es aus medizinischer und wirtschaftlicher Sicht sinnvoll eingesetzt werden kann.