FDP: Apotheken arbeiten professionell, Spahn nicht |
Der FDP-Politiker Andrew Ullmann befürchtet, dass Spahns Vorgehen beim digitalen Impfnachweis den Apothekern zum Nachteil werden könnte. / Foto: imago images/Political-Moments
Seit Beginn dieser Woche erzeugen Apotheken digitale Covid-19-Impfnachweise. In Windeseile hatte der Deutsche Apothekerverband (DAV) seine »Verbändeportal« mit dem neuen Service aktualisiert. Trotz anfänglicher, technischer Störungen funktioniert das System: Schon in den ersten Tagen wurden mehr als 10 Millionen Nachweise in Apotheken erzeugt. Mehr als 13.000 Apotheken können seit Montag diese Impfnachweise ausstellen.
Mitte Mai war in einem Verordnungsentwurf bekanntgeworden, dass Apotheken für die nachträgliche erstmalige Erstellung eines solchen Impfzertifikats eine Vergütung von 18 Euro einschließlich Umsatzsteuer erhalten sollen. Diese Vergütung soll auch für eine weitere Ausfertigung eines Zertifikats gelten, sollte dieses abhanden gekommen sein. Für Personen, die bereits beide Impfdosen erhalten haben, bekommen die Apotheken 6 Euro einschließlich Umsatzsteuer für das Zertifikat für die Zweitimpfung, wenn die Erstellung der Impfnachweise gemeinsam vorgenommen werden (Erst- und Zweitimpfung).
Am gestrigen Mittwoch wurde dann aber bekannt, dass Spahn die Vergütung schon kurz nach dem Start wieder absenken will – aus den vorgesehenen 18 Euro sollen dann 6 Euro werden, zumindest laut einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa. Auf Nachfrage der PZ bestätigte das BMG die genannte Summe von 6 Euro nicht konkret. Allerdings erklärte ein BMG-Sprecher, dass das Ministerium derzeit an einer Aktualisierung der Impfverordnung arbeitet, eine Kürzung des Impfnachweis-Honorars sei damit geplant. Bei den Apothekern sorgte diese Ankündigung für großen Ärger. Insbesondere die von Spahn angeführte Begründung verärgert viele Pharmazeuten. Denn laut dpa sah Spahn die 18 Euro nur als eine Art Anschubfinanzierung, um möglichst schnell möglichst viele Apotheken von einem solchen Angebot zu überzeugen.
Nicht nur bei den Apothekern, sondern auch in der Bundestagsopposition kommt das Verhalten des Ministers gar nicht gut an. Schon vor Bekanntwerden der Spahn’schen Honorar-Absenkung hatte der FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann eine offizielle Frage an das BMG gerichtet, in der er sich danach erkundigte, wie denn der Betrag von 18 Euro zustande kam. Gegenüber der PZ kommentierte Ullmann: »Allein die Frage scheint bereits ihre Wirkung erzielt zu haben.«
Er sei nun aber trotzdem gespannt auf die ursprüngliche Berechnungsgrundlage der 18 Euro. »Denn ich konnte die Vergütung in ihrer Höhe nicht nachvollziehen. Ich hoffe inständig, dass zur Berechnung nicht erneut Preisvergleich-Webseiten herangezogen wurden, wie damals bei den FFP2-Masken.« Ullmann merkte auch an, dass die Apotheker – wie schon bei der Kritik an der Masken-Vergütung – zum Bauernopfer werden könnten. »Das würde medial leider auch auf die Apotheken zurückfallen. Das haben sie nicht verdient. Die Vor-Ort-Apotheken arbeiten professionell, der Gesundheitsminister tut dies schon lange nicht mehr«, so der FDP-Politiker.
Auch die Grünen haben kein Verständnis für Spahns Vorgehen. Janosch Dahmen, seit einigen Monaten in der Grünen-Fraktion zuständig für alle Apothekenthemen, erklärte gegenüber der PZ: »Auch die Einführung des Digitalen Impfnachweises folgt leider dem Muster, das schon zu Recht bei überteuerten Gutschein-Masken und unkontrollierter Testabrechnung kritisiert wurde: zu spät, zu zögerlich und schlecht gemacht.« Grundsätzlich sei der Impfnachweis zu begrüßen, komme aber zu spät, so Dahmen weiter.
Zur Vergütung erklärte der Grünen-Politiker: »Auch die Festlegung der Vergütung für das Ausstellen digitaler Impfnachweise folgt dem Spahn‘schen Muster der vergangenen Monate: Zunächst legt das BMG einseitig und intransparent eine deutlich höhere Vergütung für die nachträgliche Ausstellung des digitalen Impfzertifikats etwa in Apotheken fest, dann mehrt sich die berechtigte Kritik und der Gesundheitsminister rudert offenbar zurück. Warum für die zwei ersten Wochen des digitalen Impfzertifikats nun 18 Euro pro nachträglicher Ausstellung gezahlt werden und ab Juli offenbar dann 6 Euro, bleibt ein weiteres Geheimnis des BMG. Die Begründung mit der anfangs zu hohen Vergütung Schulungen und ähnliche Anlaufkosten nicht pauschal, sondern pro Zertifikatserstellung mitzufinanzieren, ist schwer nachvollziehbar.«
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