FDA will rezeptfreie Antibabypille prüfen |
Melanie Höhn |
02.11.2022 11:30 Uhr |
Derzeit können Apotheker in vielen US-Bundesstaaten rezeptpflichtige hormonelle Verhütungsmittel abgeben. / Foto: IMAGO/Shotshop
Laut Wissenschaftlern der University of Pittsburgh Health Sciences könnten Apotheker eine immer wichtigere Rolle in der reproduktiven Gesundheitsversorgung spielen. Im November 2022 werde die U.S. Food and Drug Administration voraussichtlich den Antrag eines Arzneimittelherstellers für die erste rezeptfreie Antibabypille prüfen, wobei eine Entscheidung in der ersten Hälfte des Jahres 2023 erwartet wird. Es handelt sich um das Norgestrel-haltige orale Kontrazeptivum Opill® von HRA Pharma, wie die PZ bereits im Juli berichtete.
Derzeit können Apotheker in vielen US-Bundesstaaten bereits rezeptpflichtige hormonelle Verhütungsmittel ohne ärztliche Verordnung abgeben, wenn sie die Eignung der Patientin überprüfen und sie entsprechend beraten. Jedoch gilt diese Regelung nicht bundesweit. In den europäischen Ländern braucht es ebenfalls ein Rezept für die Antibabypille.
Die erste rezeptfreie Antibabypille – ein Verhütungsmittel ohne Estrogen, nur mit einem Gestagen – könnte laut Einschätzung der Wissenschaftler etwa Mitte 2023 auf den Markt kommen. Damit würden die Möglichkeiten hormoneller Verhütung auf alle 50 Bundesstaaten in den USA erweitert.
Das rezeptfreie Produkt würde als Selbstversorgung betrachtet, indem die betroffenen Personen »das ihnen zur Verfügung stehende Wissen und die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen nutzen«, so die Wissenschaftler.
Die Wissenschaftler betonen jedoch, dass der rezeptfreie Zugang zu hormoneller Empfängnisverhütung nicht die Bedeutung regelmäßiger Arztbesuche oder Gespräche über reproduktive Gesundheit mit Ärzten ersetze.
Laut der Forschenden gibt es Fälle von Apothekern in den USA, die Patienten aufgrund moralischer, ethischer und religiöser Überzeugungen den Zugang zu Notfallverhütungsmitteln, auch als »Pille danach« bekannt, verwehrt hätten.
So verweigerte beispielsweise 2019 ein Apotheker in Minnesota einer Patientin die Notfallverhütung unter Berufung auf persönliche Überzeugungen. Infolgedessen fuhr die Patientin etwa 80 Kilometer, um Zugang zu den Medikamenten zu erhalten. Letztlich befand eine Jury, dass der Apotheker die Frau nicht diskriminierte, indem er sich weigerte, ihr Rezept auszufüllen.
Dieser Präzedenzfall deute darauf hin, dass Apotheker, die Einwände gegen die Verwendung von reproduktiven Medikamenten erheben, sich auch dann dafür entscheiden können, sich nicht an der Abgabe von hormonellen Verhütungsmitteln zu beteiligen, wenn dies nach staatlichem Recht zulässig ist. Sie können sich auch dafür entscheiden, keine frei verkäuflichen Mittel zur Geburtenkontrolle zu verkaufen, wenn sie verfügbar sind.
Viele Bundesstaaten geben den Apothekern Autonomie bei der Abgabe von Medikamenten. Derzeit haben 13 Staaten Gesetze oder Vorschriften, die als »Gewissensklauseln« bekannt sind und es Apothekern erlauben, die Abgabe eines Medikaments zu verweigern, wenn dies mit ihren religiösen oder moralischen Überzeugungen in Konflikt steht.